NOTARZT 2016; 32(05): 214-215
DOI: 10.1055/s-0042-117679
Kommentar
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Kommentar von T. Wurmb

zur Publikation „Ein Jahr Tätigkeit von Notfallsanitätern in einem städtischen Rettungsdienstbereich – Durchführung, Komplikationen und Outcome heilkundlicher Maßnahmen“ von A. Günther et al.
T. Wurmb
Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin, Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Würzburg
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
18. Oktober 2016 (online)

Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter ist ein kontrovers und intensiv diskutiertes Thema, das nach der gesetzlichen Regelung im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) 2013 und dem Start der Berufsausbildung höchst aktuell ist.

In der Veröffentlichung von Günther et al. wurde eine Bewertung von heilkundlichen Maßnahmen, die durch Notfallsanitäter ausgeübt wurden, vorgenommen. Diese Bewertung erfolgte auf der Basis einer strukturierten Auswertung von Indikationsstellung, Durchführung und Erfolg der heilkundlichen Maßnahmen.

 
  • Literatur

  • 1 Begründung zum Nofallsanitätergesetz. Bundesdrucksache; 17/11689 22
  • 2 Lechleuthner A, Neupert M. Tätigkeit als Notfallsanitäter im öffentlichen Rettungsdienst – Anwendung von Maßnahmen zur Lebensrettung und zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden. NotfallRettungsmed 2015; 18: 413-420
  • 3 Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modelvorhaben nach § 63 Absatz 3c des fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). BAnz. Nr 46 (S. 1128) vom 21.03.2012