Nach einem Krankenhausaufenthalt liegt die weitere medizinische Versorgung der Patienten
grundsätzlich in den Händen der
(Vertrags-) Ärzte im ambulanten Bereich. Unter dem Stichwort Entlassmanagement hatten
auch bisher Krankenhausärzte zusätzliche
Kompetenzen, um eine lückenlose medizinische Anschlussversorgung der Patienten zu
gewährleisten. Jetzt wurden diese erweitert.