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kma - Klinik Management aktuell 2022; 27(06): 16
DOI: 10.1055/s-0042-1750457
DOI: 10.1055/s-0042-1750457
Aktuelles // Rechtskolumne
Rechtskolumne: OP darf am Folgetag stattfinden
Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ist die Verweildauer eines Patienten. Gerade bei abendlichen Krankenhausaufnahmen kann es vorkommen, dass ein Patient, der kein akuter Notfall ist, erst am Folgetag operiert wird – ohne zwischenzeitlich nach Hause entlassen zu werden. Das Landessozialgericht Hamburg stellte klar: In diesen Fällen aufgeschobener Dringlichkeit muss weder der Patient nach Hause geschickt noch eine Operation nach 22 Uhr durchgeführt werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. Juni 2022
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