Aktuelle Kardiologie 2017; 6(02): 159
DOI: 10.1055/s-0043-106920
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Praxisrecht – Verbesserter Rechtsschutz für Ärzte hinsichtlich negativer Bewertungen im Internet

Thorsten Ebermann
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Publication Date:
13 April 2017 (online)

Bewertungsportale wie „jameda“ spielen für Patienten hinsichtlich der Auswahl des Vertrauensarztes eine immer übergeordnetere Rolle. So kann eine negative, unter Umständen sogar auch noch falsche oder fehlerhafte Bewertung stark rufschädigende Auswirkungen für den betroffenen Arzt haben. Nachdem der BGH im Jahr 2009 durch das sogenannte „Spick-mich-Urteil“ (Az.: VI ZR 196/08) Bewertungsportale zunächst grundsätzlich zugelassen hat und im Sommer 2014 (Az.: VI ZR 345/13) zusätzlich festlegte, dass einem Arzt grundsätzlich keine persönlichen Daten eines Nutzers bekannt gegeben werden müssen, der zuvor anonym unwahre Tatsachen über diesen veröffentlicht hatte und insofern stets die Rechte der Bewertenden stärkte, verbesserte er nun erstmalig den Standpunkt der Ärzte. Sie können sich nun besser gegen falsche und fehlerhafte Bewertungen zur Wehr setzen.