Zentralblatt für Kinderchirurgie 2002; 11(2): 94-95
DOI: 10.1055/s-2002-30155-4
Kommentar

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Kommentar

W. Linhart
Further Information

Publication History

Publication Date:
13 May 2004 (online)

Es handelt sich bei der vorliegenden Arbeit um eine Kasuistik, wobei anhand von 10 Fallbeispielen versucht wird, den Stellenwert der Magnetresonanz-Tomografie zu evaluieren. Abgesehen davon, dass die Aussagen, die in dieser Arbeit gemacht werden, nicht neu sind, sondern seit mindestens 10 Jahren bekannt sind, ist auch die Darstellung und Präsentation der Fälle dürftig. Was die einzelnen Fall-Demonstrationen betrifft, so sind diese für den Leser nicht immer nachvollziehbar. So wird im Beispiel 2 und 5 indirekt eine Wachstumsfugenstauchung (Crush-Verletzung) angesprochen, ohne dafür harte Fakten zu liefern. Wir wissen aus unserer mittlerweile mehr als 15-jährigen Erfahrung mit der Kernspintomografie, dass Markraumveränderung in Form von Ödemen auch nach Bagatelleverletzungen gesehen werden können. Für eine Crush-Verletzung, die es möglicherweise gar nicht gibt, ist ein metaphysäres bzw. wird meines Erachtens eine Wachstumsfugenbrücke durch ein Gefäßtrauma und nicht durch eine mechanische Störung des Knorpels verursacht. Im Beispiel 4 wird über eine Flakefraktur nach Supinationstrauma berichtet, die ohne Beteiligung der Gelenksflächen am medialen Talus einhergegangen sein soll. Es ist zu fragen, wie ein Knorpelbruch ohne Gelenksflächenbeteiligung im inneren Talus bei einem Supinationstrauma zustande kommen kann. Wo doch schon der Begriff Flakefracture einen Knorpelabscherbruch der Gelenksfläche bedeutet. Auch im Beispiel 8 ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie bei einem 16-jährigen Mädchen mit röntgenologisch und kernspintomografisch eindeutig geschlossenen Fugen eine Wachstumsfugenverletzung vom Typ Aitken III diagnostiziert werden konnte. Hier kann es sich allenfalls um einen Frakturtyp des Erwachsenen (Weber) handeln. Aus den ausschließlich in der Sagittalebene dargestellten Röntgen- und MR-Bildern ist dies nicht nachvollziehbar.

Dass eine MR-Tomografie bei einer Diskrepanz zwischen dem klinischen und dem röntgenologischen Befund im Einzelfall anzuwenden ist, ist nicht von der Hand zu weisen, aber schon seit mindestens 10 Jahren bekannt. Eine routinemäßige Frakturabklärung mittels MR ist in Zeiten der „evidence based medicine”, des Gesundheitsmanagements und der „diagnosis related groups”, die nichts Anderes als kostenreduzierende Steuerungsmechanismen darstellen, kein Thema.

Prof. Dr. W. Linhart

Klinische Abteilung für Kinderorthopädie

Auenbruggerplatz 34

8036 Graz

Österreich

    >