Zeitschrift für Klassische Homöopathie 2003; 47(1): 25-35
DOI: 10.1055/s-2003-38338
Originalia

Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG

Arzneimittelprüfung Carcinosinum

Uwe Friedrich, Bianca Viereck
  • Ambulanz für Naturheilkunde Universitäts-Frauenklinik
Further Information

Publication History

Publication Date:
01 April 2003 (online)

Zusammenfassung

10 Prüfer (6 Frauen, 4 Männer) prüften Carcinosinum C200. Die Pürfungssymptome werden mitgeteilt.

Summary

10 provers (6 women, 4 men) proved Carcinosinum C200. The symptoms of the proving are presented.

Anmerkungen

01 Falls Lesern weitere Carcinosinum-Prüfungen bekannt sein sollten, bitten die Autoren um Nachricht an die Korrespondenzadresse.

02 Dieses wird von Singh [[6]] bezweifelt, der behauptet, dass Foubister und Templeton hauptsächlich mit dem Carcinosinum adeno stom gearbeitet hätten.

03 Prüfungsanordnung

03 Vorbereitung

03 1 Woche Tagebuch führen (Selbstbeobachtung: wie es einem geht, z.B. Gemüt, Stuhl, Schweiß, Menses, bereits stattgefundene Schwangerschaften und sonst. anamnestische Hinweise notieren usw.). Prüfungsprotokoll vorbereiten.

03 Einnahme

03 Am ersten Tag:

03 3 Globuli morgens (da man ansonsten eventuell ganz früh auftretende Symptome nicht feststellen kann) nüchtern auf die Zunge geben und im Mund auflösen lassen.

03 Man sollte einen Abstand von mindestens 15 Minuten zum Zähneputzen, Essen oder Trinken einhalten. Am ersten Tag möglichst keinen Kaffee oder Tee trinken und nicht rauchen. Falls es doch getan wird, einen möglichst langen Abstand zur Arzneimitteleinnahme einhalten und dies bitte mit der Zeitangabe auf dem Prüfungsprotokoll vermerken).

03 Um die Wirkung der Arznei nicht zu stören, sollten bis zum Ende der Nachbeobachtungszeit keine ätherischen Öle angewendet oder eingenommen, kein Pfefferminztee getrunken und keine anderen homöopathischen Arzneien eingenommen werden. Sollte letzteres erforderlich sein, so sollte dieses auf dem Prüfungsprotokoll mit dem Zeitpunkt der Einnahme, dem Grund, der Arznei und der entsprechenden Potenz notiert werden.

03 Warten bis zum nächsten Tag morgens.

03 Folgetag:

03 Wenn man das Gefühl hat, es wären bereits Symptome aufgetreten, wird die weitere Einnahme beendet, um Wechselwirkungen mit weiteren Arzneigaben zu vermeiden. Es erfolgt dann direkt die Nachbeobachtungszeit.

03 Bei dem Fehlen von Symptomen werden am nächsten Tag 3 Globuli im halben Glas Wasser aufgelöst und es wird danach morgens und abends jeweils nach vorherigem Verkleppern (mehrmaliges Umrühren mit einem Plastiklöffel) ein Teelöffel eingenommen bis zum Auftreten von Symptomen. Dann wird die weitere Einnahme des Arzneimittels beendet und es folgt die Nachbeobachtungszeit. (Wer aus hygienischen Gründen das Glas wechseln möchte, kann nach 3 Tagen in einem neuen Glas 3 Globuli auflösen und nach mehrfachem Umrühren für die restlichen Tage verwenden).

03 Sollten nach einer Arzneimitteleinnahme über insgesamt 6 Tage keine Symptome aufgetreten sein, ist die weitere Einnahme zu beenden und es folgt die Nachbeobachtungszeit.

03 Nachbeobachtung

03 mindestens 4 Wochen, besser 8 Wochen, Nachbeobachtungszeit (bei Frauen: auch die nächste Menses danach noch mitbeurteilen). Hierbei sollte alles notiert werden, was an Symptomen neu auftritt (auch von einem selber bekannte frühere Symptome, die wieder auftreten) oder sich an den vorhandenen eigenen Symptomen verändert. Man sollte auch auf Träume achten und den Inhalt des Traumes sofort notieren.

04 Wir verstanden die Anweisung Hahnemanns, die Arzneimenge zu erhöhen, als eine Anweisung aus der Zeit, als noch Niedrigpotenzen geprüft wurden. Bei der Gabe immaterieller Dosen (C 200) schien uns die Erhöhung der Zuckermenge nicht sinnvoll, die geringe Erhöhung der Potenz bei jeder Gabe jedoch im Sinne Hahnemanns. Unter Berücksichtigung des § 247, der sich allerdings auf die Mittelgabe bei Kranken bezieht, könnte zur Erzeugung von Prüfungssymptomen auch die unveränderte Gabe der immateriellen Prüfsubstanz ausreichen.

Literatur

  • 01 Foubister D M. The Carcinosin Drug Picture.  BHJ. 1958;  47 180-185
  • 02 Hahnemann S. Organon der Heilkunst. 6.Aufl Leipzig; Schwabe 1921
  • 03 ICCH .www.gn.apc.org/ecch.icch
  • 04 Mattisch G. Carcinosinum Eine Arzneimittelprüfung.  Documenta Homoeopathica. 1994;  14 203-219
  • 05 Mezger J. Gesichtete Homöopathische Arzneimittellehre. Bd 1, 7.Aufl. Heidelberg; Haug 1987
  • 06 Singh M. Carcinosinum A Critical Review.  Homoeopathic Heritage. 1993;  691-696
  • 07 Solvey M. Carcinosin: Darstellung, Pathogenese, therapeutische Anwendung, klinische Fälle.  ZKH. 1977;  21 7-21
  • 08 Templeton W L. Provings of Carcinosin.  BHJ. 1954;  44 103-116

Anschrift der Verfasser:

Dr. med. Uwe Friedrich

Ambulanz für Naturheilkunde Universitäts-Frauenklinik

Voßstr. 9

69115 Heidelberg

Email: uwe_friedrich@med.uni-heidelberg.de

Bianca Viereck

Vincentistr. 17

76530 Baden-Baden

Email: bianca.viereck@web.de

    >