Zusammenfassung
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) wird durchgeführt, um festzustellen, ob
es Einschränkungen gibt, die sich nicht mit den zu erwartenden Anforderungen dieses
Sportes oder der Tätigkeit in Einklang bringen lassen. Dieses umfasst sowohl körperliche
als auch geistig/mentale Einschränkungen. Dabei muss zwischen der Untersuchung für
Sport- und Berufstaucher unterschieden werden.
Die Tauchtauglichkeit für Sporttaucher kann jeder approbierte Arzt ausstellen. Die
Untersuchung für Berufstaucher erfolgt nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz
G 31 „Arbeiten im Überdruck”, die nur durch ermächtigte Ärzte durchgeführt werden
darf. Hierunter fallen auch die Rettungs-, Feuerwehr-, Polizeitaucher etc. Bei der
Untersuchung nach diesem Grundsatz ist - im Gegensatz zur Untersuchung der Sporttaucher
- der Mindestuntersuchungsumfang festgelegt.