Notfall & Hausarztmedizin (Notfallmedizin) 2004; 30(12): A 564-A 566
DOI: 10.1055/s-2004-862758
Rettungswesen

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Bereitschaftsdienst und Arbeitszeitschutz nach deutscher und europäischer Rechtslage

Höchstgrenzen der ArbeitszeitM. Schrömbgens
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Publication Date:
24 January 2005 (online)

Zusammenfassung

Dieser Beitrag befasst sich in erster Linie mit den in arbeitszeitschutzrechtlicher Hinsicht rechtlich zulässigen Höchstgrenzen des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.10.2000, dem so genannten SIMAP-Urteil (Az. C-303 / 98) sowie den daraufhin ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.02.2003 (Az.1 ABR 2 / 02) und vom 05.06.2003 (Az. 6 AZR 114 / 02) sowie dem EuGH-Urteil vom 09.09.2003 (Az. C-151 / 02, dem sog. Jaeger-Urteil) und dem EuGH-Urteil vom 05.10.2004 (Az. C-397/01), dem so genannten Pfeiffer-Urteil. Die von den arbeitszeitschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu unterscheidenden vergütungsrechtlichen Aspekte des Bereitschaftsdienstes, die zum Beispiel in den SR 2c des Bundes-Angestelltentarifvertrags geregelt sind, sind nur ansatzweise Gegenstand dieses Beitrags.

Anschrift des Verfassers

Marius Schrömbgens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Ermlisgrund 20-24

76337 Waldbronn

Phone: 07243/349839

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