Aktuelle Neurologie 2005; 32 - P8
DOI: 10.1055/s-2005-866615

Indirekte Kosten der Behandlung des Parkinson-Syndroms

I Dengler 1, N Leukel 1, T Meuser 1, WH Jost 1
  • 1Wiesbaden, Idstein

Ziel: Erfassung und Analyse der indirekten (volkswirtschaftlichen) Kosten der Behandlung von Patienten mit Parkinson-Syndrom.

Hintergrund: Indirekte Kosten sind alle Ressourcenverbräuche, die mittelbar durch die Erkrankung verursacht werden. Im Gegensatz zu den Kosten, die sich unmittelbar durch die Erkrankung ergeben, wie beispielsweise durch Medikamente und ärztliche Behandlung, werden die indirekten Kosten in der Literatur vernachlässigt. Allerdings stellt häufig die quantitative Betrachtung der volkswirtschaftlichen Kosten eine größere Bedeutung dar, als die der direkt zurechenbaren Kosten.

Methodik: Von 117 Patienten mit idiopathischem Parkinson-Syndrom der neurologischen Abteilung der Deutschen Klinik für Diagnostik, wurden die Kosten für Erwerbsausfall, Wohnungsumbau, heimischem Pflegeaufwand, Frührente, Fahrtkosten und sonstige Kosten, wie Mitgliedsbeiträge für Parkinson-Vereinigungen erfragt. Zur Bewertung der einzelnen Kostenfaktoren wurden u.a. die Pflegesätze nach SGB V, gesetzliche Kilometerpauschalen, sowie Angaben von Patienten und Herstellern herangezogen.

Ergebnisse: In einem 17 monatigen Zeitraum wurden 117 Patienten (78 männlich / 39 weiblich) erfasst. Das Durchschnittsalter betrug 67,5 Jahre, die meisten Patienten wurden in die H&Y-Stadien 2 und 3 eingestuft.

Die durchschnittlichen monatlichen Gesamtkosten pro Patient beliefen sich auf 404,22 €. Diese durchschnittlichen Kosten pro Patient setzen sich zusammen aus 162,18 € Erwerbsausfall (incl. Frührente), 145,96 € Pflegekosten, 25,44 € Fahrtkosten, 58,45 € Wohnungsumbau und 12,19 € für sonstige Kosten. Diskussion: Der größte Kostenfaktor der indirekten Kosten ist der Erwerbsausfall mit 40,12% (162,18 €) inklusive der Frühberentung. Dies lässt sich auf die durch die Symptome bedingte verminderte Erwerbsfähigkeit, die auch bis hin zur Frühberentung führen kann, zurückführen.

Die Pflegekosten der ausschließlich ambulanten Patienten von 145,96 € lassen sich durch die hohe Anzahl von sich im Frühstadium befindlichen Patienten, sowie durch die Nicht-Berücksichtigung des Pflegeaufwandes in H&Y 5 erklären (da dieser stationär behandelt wurde).