Rofo 2005; 177(5): 769-771
DOI: 10.1055/s-2005-868473
Mitteilungen der DRG
Radiologie und Recht
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Finanzierung klinischer Studien im Krankenhaus - Anmerkung zum Urteil des BSG vom 22.7.2004, Az.: B 3 KR 21/03 R -

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Publication Date:
04 May 2005 (online)

 

I. Einleitung

Das BSG hat in der oben genannten Grundsatz-Entscheidung eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für eine im Krankenhaus durchgeführte klinische Studie vollständig abgelehnt. Nach Ansicht des Senats müsse der Sponsor einer solchen Studie neben den Kosten für die Abgabe des noch nicht zugelassenen Arzneimittels auch die sonstigen stationären Behandlungskosten tragen. Die Entscheidung widerspricht der klinischen Praxis, welche gesetzlich durch § 137c II 2, 2. Halbsatz SGB V sowie §§ 8 I 2, 17 III Nr. 2 KHEntgG abgesichert ist und setzt sich über den Willen des Gesetzgebers hinweg, so dass Anlass zu einer kritischen Würdigung besteht. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Rechtsanwälte Wigge · Kleinke · Frehse

Dr. Tobias Eickmann
Rechtsanwalt Peter Wigge

Münster/Westf.

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