Aktuelle Neurologie 2005; 32 - M146
DOI: 10.1055/s-2005-919247

Rehabilitation neurologischer Erkrankungen und Fahreignung

C van der Ven 1, J Küst 1, H Karbe 1
  • 1Bonn

Die Rahmenbedingungen für die gutachterliche Einschätzung der etwaigen Fahreigung neuro-logisch erkrankter Patienten sind durch die Fahrerlaubnisverordung (FeV), sowie die kommentierenden Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) vorgege-ben.

Dabei stellt die selbstverantwortliche Mobilität eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben dar. Auf diesem Hintergrund ist die gutachterliche Bewertung der Fahreignung als eine höchst verantwortungsvolle Teilkomponente des Rehabilitationsprozesses zu verstehen, wobei hier sowohl als Maßstab der Blickwinkel auf die individuelle Teilhabe, wie auch die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber Bedeutung erfährt.

Es soll dargestellt werden, wie problematische Konstellationen im Spannungsfeld zwischen individueller Behinderung, der subjektiven Einschätzung und den teils starren, wenig Spiel-raum gewährenden Begutachtungsleitlinien entstehen. Hierbei muss betont werden, dass im Rahmen der beruflichen Rehabilitation und Reintegration wesentliche Unterschiede in Bezug auf Fahreignung zum Führen von KFZ der Gruppe 1 im Vergleich zur Gruppe 2 zu beachten sind.

Bemerkenswert ist dabei, dass eigenen Untersuchungen zufolge nach Abschluss der rehabilitativen Maßnahmen immerhin 63% der Patienten eines gemischten neurologischen Kranken-kollektivs wieder aktiv mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Einsatz des interaktiven Fahrsimulators als Instrument des Trainings und Ausbildung bietet im Rahmen des Rehabilitationsprozesses die Möglichkeit über die Ebene testpsychologischer Ergebnisse hinaus gefahrlos ein situationsgerechtes neuropsychologisches Test- und Therapiekonzept anzubieten. Erste Daten zum Einsatz eines derartigen Systems liegen vor. Hierbei können für verschiedene neuropsychologische Störungsbereiche spezielle Probleme hinsichtlich der Validität und Relevanz von Simulator-Ergebnissen thematisiert werden.

Als Ausblick und Anregung einer weiterführenden Begutachtungsebene soll die Erfassung des Kompensationspotentials neuropsychologischer Störungen präsentiert und diskutiert werden.