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Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(2): 102
DOI: 10.1055/s-2006-934074
DOI: 10.1055/s-2006-934074
Praxismanagement
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Arzneiausgaben - Abzug vom Honorar droht
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. März 2006 (online)
Der § 84 SGB V erlaubt es den Krankenkassen, Überschreitungen der vereinbarten Obergrenzen für die Arzneimittelausgaben von der Gesamtvergütung abzuziehen. In Nordrhein hatten die Kassen noch im Oktober letzten Jahres angedroht, so zu verfahren. Das wäre ein Honorarverlust von 6 % pro Praxis gewesen. Im letzten Augenblick konnte dieses Risiko noch abgewendet werden. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wie der KVNo-Vorsitzende Dr. Leonhard Hansen mitteilte, stehen Honorareinbußen an, falls im Jahre 2006 das vereinbarte Ausgabenvolumen (2,68 Milliarden Euro) überschritten wird. Dann trifft es in erster Linie Ärzte, die wenig Generika und viele Me-too-Präparate verordnen.