Zusammenfassung
Das Becken ermöglicht die Kraftübertragung vom Rumpf auf die unteren Gliedmaßen. Entsprechend
der starken mechanischen Beanspruchung wird die Grundlage durch den aus Kreuzbein
und den beiden Hüftbeinen bestehenden, kräftigen Beckenring gebildet. Die gleichzeitig
notwendige Elastizität wird durch die zugbrückenartige, ligamentäre Aufhängung des
Kreuzbeins sowie durch den ventralen Schluss des Rings durch die Symphyse erreicht.
Die kaudale Begrenzung des Beckens wird durch eine muskulösbindegewebige Platte, den
Beckenboden, gebildet, wodurch die Beckenorgane Halt und Schutz finden. Auch wenn
die Inzidenz der Beckenfrakturen nur ca. 5 % aller Frakturen ausmacht, ist die Letalität
mit etwa 8 % relativ hoch. Dies ergibt sich ursächlich aus den anatomischen Voraussetzungen,
da erst hohe Kräfte zu einer Zerstörung der Integrität des Beckenringes führen. Dann
kann auch die protektive Funktion für die Gefäße, Nerven und Organe des Beckens aufgehoben
sein, was zu dem Begriff des Komplextraumas des Beckens führt, wobei es zu einer Verletzung
dieser Strukturen kommt. Bei einer Inzidenz von etwa 14 % steigt die damit verbundene
Letalität auf ca. 20 %, was die Wichtigkeit der anatomischen Beziehungen zu den Beckenorganen
verdeutlicht. Letztendlich resultiert aus dem Verständnis der Anatomie des Beckens
die Ableitung der Verletzungsklassifizierung mit der daraus folgenden Therapiestrategie.