Dialyse aktuell 2008; 12(1): 18
DOI: 10.1055/s-2008-1066536
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Neue Pflichten im Arbeitsschutz - Blutentnahmen nur mit verletzungssicheren Instrumenten

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Publication Date:
11 March 2008 (online)

Seit gut einem halben Jahr ist die Übergangsfrist der Novellierung der technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) nun abgelaufen. Was hat sich damit verändert, was muss der Arzt seitdem zum Schutz seiner Mitarbeiter unternehmen?

Dr. Stefan Baars vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover empfiehlt niedergelassenen Ärzten, komplett auf verletzungssichere Instrumente umzustellen. „Die strengen Schutzvorgaben gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeit in 'infektionsrelevanter Menge' übertragen werden kann, etwa bei Blutentnahmen und Injektionen. Ärzte, die weiterhin herkömmliche Instrumente benutzen, müssen das gut begründen und natürlich dokumentieren”, so Baars. Ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand.

Dr. Klaus-Günther Heinze, ärztlicher Leiter des Zentrallaboratoriums im Martin-Luther Krankenhaus Berlin, empfiehlt den Ärzten, sich mit ihrem Laborpartner in Verbindung zu setzen. Die meisten Labore bieten sichere Instrumente von verschiedenen Herstellern an. „Die Mehrkosten halten sich in Grenzen”, so Heinze weiter, „eine Komplettumstellung auf sichere Blutentnahmesysteme wird eine durchschnittliche Arztpraxis jährlich um 60-100 Euro zusätzlich belasten.” Mit steigendem Absatz der Geräte würden auch die Preise weiter sinken.

Jede Nadelstichverletzung ist meldepflichtig

Nadelstichverletzungen sind gar nicht so selten. Unter Hektik und Zeitdruck, bei der Entsorgung der Instrumente oder beim sogenannten „Recapping”, bei dem die Kappe unvorschriftsmäßig wieder auf die Nadel gesetzt wird, kann es sehr schnell vorkommen, dass sich die Helferin oder der Arzt verletzt. Meist wird das als Bagatelle abgetan, „aber das ist sie nicht, sondern jede Nadelstichverletzung ist meldepflichtig”, so Dr. Stefan Baars, Hannover. Warum so viel Akribie? Baars beschreibt die Prävalenzen so: „Jede Nadelstichverletzung birgt das Risiko einer Infektion. Nach einer Nadelstichverletzung bei einem infektiösen „Spender” beträgt das Infektionsrisiko für HBV (Hepatitis-B-Virus) mindestens 30 %, für HCV (Hepatitis-C-Virus) mindestens 3 % und für HIV (humanes Immundefizienzvirus) rund 0,3 % am nicht behandelten Patienten.”

Ines Landschek

Berlin

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