Z Gastroenterol 2018; 56(06): 698-699
DOI: 10.1055/a-0626-9929
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Was wird die Einführung an der Vorsorge verändern?

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Publication Date:
11 June 2018 (online)

Quantitative immunologische Stuhltests (iFOBT) sind zur Früherkennung von Darmkrebs seit dem 1. April 2017 für Versicherte ab 50 Jahren Kassenleistung. Der neue Test auf okkultes Blut im Stuhl hat den bisherigen Papierstreifen-Test abgelöst. Daher ist auch diese Methode eine kostenfreie Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für alle ab 50 Lebensjahren.

Der neue Stuhltest reagiert im Gegensatz zum alten Test ausschließlich auf humanes Blut. Vorteil: Es gibt keine Diätfehler und es ist ein einmaliger Test (nicht drei Stuhlproben, wie beim alten Hämoccult-Test). Das heißt, es gibt weniger falsch-positive Ergebnisse. Zudem erkennt der neue Test deutlich mehr Karzinome, nämlich 70 %, während der alte Test nur ca. 20 % der vorhandenen Karzinome erkannte. Allen, die den Stuhltest statt einer Vorsorgedarmspiegelung machen, muss klar sein: Ist der Test positiv, d. h. gab es Blutspuren im Stuhl, dann muss dieser Befund zwingend durch eine Darmspiegelung abgeklärt werden Er ist für alle Menschen mit einem familiären Risiko oder einem genetischen Risiko nicht empfehlenswert. Sobald es einen direkten Verwandten (Vater, Mutter, Geschwister) mit Darmkrebs gibt, sollten diese direkt eine Darmspiegelung machen lassen.

Nach aktuellem Beschluss des Bewertungsausschusses werden Ausgabe und Rücknahme des neuen Stuhltests und die dazugehörige Beratung, auch nach positivem Ergebnis, ab April 2017 nach GOP01737 im EBM mit 57 Punkten, entsprechend 6 Euro, extrabudgetär honoriert. Die Auswertung der neuen quantitativen immunologischen Stuhltests erfolgt ausschließlich im Speziallabor und wird nach GOP01738 im EBM mit 7,90 Euro (75 Punkten) vergütet.

Die möglicherweise verlängerte Versorgungskette (Hausarzt/Labor/Hausarzt) stellt ein Problem dar, denn qualitative immunologische Stuhltests (Point-of-Care-Tests) mit einem festgelegten Grenzwert für die Konzentration des Hämoglobins, die in der Arztpraxis ausgewertet werden, hatte der G-BA bei der Neuregelung der Früherkennung nicht berücksichtigt.