ergopraxis 2018; 11(09): 41-44
DOI: 10.1055/a-0634-9150
Perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Integrationsfachdienst – Neues Tätigkeitsfeld für Ergos

Babette Engels

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Publication Date:
07 September 2018 (online)

 

Es gibt über 300 Integrationsfachdienste in Deutschland, die Menschen zurück ins Arbeitsleben begleiten. Eine Tätigkeit, in die Ergotherapeuten wunderbar ihr Fachwissen und Können einbringen können, weiß Babette Engels. Für den Lebensbereich Produktivität gibt es kaum eine alltagspraktischere Arbeit.


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Babette Engels ist seit 2014 Ergotherapeutin. Im Anschluss an ihre Ausbildung hat sie das Bachelorstudium an der Zuyd Hogeschool, Heerlen (NL) absolviert. Von April 2016 bis Oktober 2017 war sie bei einem IFD beschäftigt und dort zuständig für die Vermittlung von Rehabilitanden. Aktuell arbeitet sie in einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch erkrankte Erwachsene.

Deutschlandweit sind lediglich 48 Ergotherapeuten in insgesamt 307 Integrationsfachdiensten (IFD) beschäftigt [1]. Die Ergebnisse der Telefonumfrage von Ergotherapeutin Franziska Funk im Rahmen ihrer Bachelorarbeit sind eine unverständlich erscheinende Tatsache, betrachtet man die dort anfallenden Aufgaben: Der Dienst unterstützt, begleitet und betreut Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber (STECKBRIEF), beispielsweise durch das Training berufspraktischer Fähigkeiten oder indem sie die Klienten auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorbereiten oder am Arbeitsplatz beraten (§ 110 Abs. 2 SGB IX). Die individuelle Ausgestaltung und Wahrnehmung dieser Aufgaben ist hierbei weitestgehend den jeweiligen IFDs überlassen. Für Ergotherapeuten also eine gute Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung einzubringen, neue Manuale zu schaffen und ihren Arbeitsbereich zu erweitern.

Der IFD unterstützt, begleitet und betreut Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber.

Arbeitsweise des IFD

Auch wenn gewisse Parallelen zur Ergotherapie vorhanden sind, gibt es doch bedeutende Unterschiede. So wird der IFD nicht aufgrund einer Verordnung aktiv, sondern aufgrund der Zuweisung durch einen Kostenträger. Das kann die Renten- oder Unfallversicherung sein, die Agentur für Arbeit oder Kriegsopferversorgung bzw. Kriegsopferfürsorge. Die Zusammenarbeit ist damit zeitlich deutlich flexibler. Für die Vermittlung von Rehabilitanden stehen zunächst sechs Monate zur Verfügung. Innerhalb dieser Zuweisung kann man die einzelnen Termine und Terminintervalle selbst festlegen, abhängig von der Situation des Kunden. Bei Veränderungen und Fragen im Rahmen der Betreuung muss man den Kostenträger kontaktieren. Dieser erhält am Ende der Betreuung auch einen Abschlussbericht.

Vertraut hingegen dürfte den Ergotherapeuten die holistische Sichtweise sein, welche für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung ausschlaggebend ist. Denn nur wenn die drei Lebensbereiche Produktivität/Arbeit, Selbstversorgung und Freizeit im Einklang sind, kann eine dauerhafte Vermittlung auf den Arbeitsmarkt bzw. die Sicherung des Arbeitsverhältnisses gelingen.

Die holistische Begleitung des Kunden erfordert die Bereitschaft, sich Kenntnisse außerhalb des regulären Fachwissens anzueignen. Fachberater beim IFD sollten sich beispielsweise mit wichtigen Regelungen des SGB IX und des Arbeitsrechts (z. B. Kündigungen) auskennen. Elementar für die Arbeit ist es zudem, sich mit örtlichen Partnern zu vernetzen. Ohne Netzwerkarbeit wäre eine Tätigkeit beim IFD nicht zu bewerkstelligen. Ergotherapeuten sind bei dieser Tätigkeit nicht ausschließlich „Behandler“, sondern vor allen Dingen „Berater“.

Steckbrief – Integrationsfachdienst

Zielgruppen:
Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber

Aufgabe:
gemäß § 110 Abs. 1 SGB IX

  • schwerbehinderte Menschen zu beraten, zu unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln

  • Arbeitgeber zu beraten, zu informieren und Hilfe zu leisten

Fachbereiche:

  • „Arbeitsplatzsicherung“, „Übergang Schule Beruf“, „Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ sowie „Vermittlung von Rehabilitanden“

  • Ein Beispiel für eine Unterstützungsmöglichkeit im Fachbereich „Vermittlung von Rehabilitanden“ ist: Erstellung eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils. Oder die Akquise geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Beschäftigte im IFD:
vermutlich überwiegend Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, vereinzelt auch Ergotherapeuten

Weitere Informationen:
www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienst/501c/index.html

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Prozessdarstellung einer Vermittlung von Rehabilitanden im Rahmen des Integrationsfachdienstes. Angelehnt an die 6 Schritte des Therapeutischen Reasoning von Kielhofner [2]. An Schritt 6 schließt sich wieder der 1. Schritt an.
Abb.: www.durbandesign.com

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Ablauf eines Auftrags „Vermittlung von Rehabilitanden“

Wird man als Mitarbeiter des IFD damit beauftragt, einen Rehabilitanden zurück auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, kann der Ablauf hierfür, wie jede andere ergotherapeutische Behandlung, zum Beispiel in das Prozessmodell des Model of Human Occupation eingeordnet werden [2] (ABB.).

Die Vermittlung von Rehabilitanden ist ein Fachbereich des IFD.

Innerhalb des ersten Schrittes findet eine Anamnese statt, das sogenannte Erstgespräch im Sinne des niederschwelligen Zugangs. Der Kunde kommt also zunächst ohne Antragstellung und soll möglichst innerhalb von 14 Tagen eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung erhalten. Im Rahmen dieser Anamnese werden der berufliche und persönliche Werdegang des Kunden sowie sein aktuelles Anliegen und die Klärung des Kostenträgers besprochen. Danach stellt der Kunde in der Regel einen Antrag bei seinem Kostenträger auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Erst wenn die Kostenzusage vorliegt, wird der Prozess fortgesetzt. In diesem ersten Schritt kann sich auch herausstellen, dass aller Voraussicht nach kein Kostenträger eintreten wird. Sofern möglich erhält der Kunde dann alternative Vorschläge.

Gesetzliche Basis – Integrationsfachdienst

Der IFD gilt als „begleitende Hilfe im Arbeitsleben“ (§ 102 Abs. 2 Satz 4 SGB IX). Diese werden über Integrationsämter bereitgestellt. Die Integrationsämter können die begleitende Hilfe im Arbeitsleben jedoch an Dritte weiterdelegieren. In der Regel übernehmen sozialpsychiatrische Träger nach Weisung durch das Integrationsamt die konkrete Durchführung und tragen die Personalverantwortung.

Im zweiten Schritt trägt man mit dem Kunden Informationen über ihn zusammen. Je nachdem welche weiteren Informationen erhoben werden sollen, können Assessments wie die Interessencheckliste oder Testungen mit MELBA (Merkmale zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) bzw. Ida (Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten) eine wertvolle Ergänzung sein. Der dritte Schritt erfolgt parallel hierzu: Durch die gesammelten Informationen entsteht ein Bild vom Kunden, das neben seinen Interessen, Stärken und Schwächen auch seine Handlungsschwierigkeiten und täglichen Anforderungen darstellt. Auf Grundlage dieses Gesamtbildes werden der weitere Verlauf und das angestrebte Ziel besprochen und formuliert (Schritt 4).

Kaum ein Kunde kann in seinen alten Beruf ohne jegliche Modifizierungen zurückkehren. Die meisten sind aufgrund ihres veränderten Leistungsbildes gezwungen, sich beruflich neu zu orientieren. Je nach Zielfestlegung erfolgt dann in Absprache mit dem Kunden die Auswahl des weiteren Angebots. Bestehen beispielsweise bereits Bewerbungsunterlagen, wird diese Thematik im Rahmen der Vermittlung nur kurz angesprochen.

Die Zielfestlegung dient als „roter Faden“ in der Vermittlung und wird immer wieder angepasst. Auch im Hauptteil der Vermittlung und vor allem dann, wenn sich die gewünschte berufliche Neuausrichtung aufgrund fehlender Qualifikationen oder mangelnder Stellenangebote nicht umsetzen lässt.


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Fallbeispiel Herr Müller

Manfred Müller[ * ], 50 Jahre alt, ist gelernter Betriebsschlosser. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung wechselte er den Arbeitsbereich, war zunächst angestellt und dann selbstständig im Bereich Messebau/Lichttechnik/Fernsehen. In dieser Zeit arbeitete er auch als stellvertretender Geschäftsführer in einem Steinmetzbetrieb. Herr Müller erkrankte an einem Karzinom, das mehrfach operiert werden musste. Nach seiner Genesung hatte er aufgrund seines aktuellen Leistungsbildes Schwierigkeiten, auf den ersten Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Im Rahmen eines Rehaaufenthaltes wurde ein Anforderungsprofil für seinen künftigen Arbeitsplatz erstellt mit dem Ziel, dass Herr Müller auch bei bestehender Arbeitstätigkeit gesund bleibt und nicht aufgrund ungünstiger Bedingungen erneut erkrankt. Seine bisher ausgeübte Tätigkeit kann er aufgrund körperlicher Einschränkungen und dem Ausschluss von Nachtarbeiten nicht mehr ausüben.

Durch die lange Erkrankungsphase war es Herrn Müller nicht möglich, weiter seinen Hobbys Joggen und Kampfsport nachzugehen. Dies möchte er wieder ändern, ist jedoch gerade zeitlich sehr durch seine Familie eingebunden. Er fühlt sich seiner Mutter verpflichtet und ist bemüht, ihr so viel Unterstützung wie möglich zukommen zu lassen.


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Anliegen: Hilfe für die Bewerbung

Herr Müller nahm eigeninitiativ Kontakt zum örtlichen IFD auf. Der für ihn zuständige Kostenträger, die Rentenversicherung, hatte ihn auf dieses Angebot aufmerksam gemacht, und er erhoffte sich vor allen Dingen Hilfe bei seinen Bewerbungen.

Bereits im Erstgespräch wurde deutlich, dass Herr Müller eine berufliche Neuorientierung vornehmen müsste, da die Einsatzmöglichkeiten in seinem vorherigen beruflichen Fachgebiet kaum bis gar nicht vorhanden waren. Doch Herr Müller war hierfür noch nicht bereit und wollte sich mit der Thematik Bewerbung beschäftigen. Gemeinsam überlegten wir, welche Form der Bewerbung für ihn gut geeignet wäre. Da es sich um einen handwerklich-kreativen Arbeitsbereich handelte, passten wir die Bewerbung entsprechend an. Er entwickelte eine schriftliche Bewerbung mit kreativen Akzenten. Damit begann Herr Müller sich zu bewerben. Zeitgleich bereitete ich ihn auf mögliche Vorstellungsgespräche vor. Wir simulierten ein Vorstellungsgespräch, bei dem der Umgang mit der eigenen Schwerbehinderung im Vordergrund stand.


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Anbahnen der beruflichen Neuorientierung

Im Verlauf der nächsten drei Monate wurde schnell deutlich, dass Herr Müllers berufliche Perspektive in diesem Bereich sehr gering ist. Es gab nur ein in Frage kommendes Stellenangebot aus der Branche Messe/Fernsehen. Vorsichtig konnte ich eine berufliche Neuorientierung anbahnen.

Nach dreieinhalb Monaten schlug ich, nach einer Übung zu seinen Interessen, Herrn Müller eine Tätigkeit als Werkstattanleiter als neuen Arbeitsbereich vor. Diese Idee fand bei ihm großen Anklang, da er so seine bisherigen beruflichen Kompetenzen nutzen könnte und einen geregelten Tagesablauf mit festen Arbeitszeiten hätte. Dies wäre im Messebereich nicht gegeben.

Die Kosten trägt zum Beispiel die Renten versicherung.

Auf das ausgehändigte Stellenangebot bewarb sich Herr Müller nicht. Stattdessen aktivierte er verstärkt seine alten Arbeitskontakte. Nach weiteren zwei Wochen sprach Herr Müller von sich aus eine erneute berufliche Umorientierung an. Als Hilfestellung gab ich ihm die Interessencheckliste aus dem Model of Human Occupation (MOHO) [2], um sich seiner Interessen bewusster zu werden und anhand dieser nach beruflichen Perspektiven zu schauen. Zeitgleich machte ich ihn nochmals auf die Möglichkeit aufmerksam, sich als Werkstattanleiter zu bewerben. Dieser Idee stand er erneut offen gegenüber, und er war bereit, sich auf zwei neue Stellenangebote zu bewerben. Im Nachgang an das Beratungsgespräch fertigte Herr Müller zwei Bewerbungen und bat mich um Feedback, bevor er sie verschickte.


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Wichtige Stütze für das Bewerbungsverfahren

Ein potenzieller Arbeitgeber meldete sich innerhalb eines halben Tages nach Zugang der Bewerbung und lud Herrn Müller für den nächsten Tag zu einem Vorstellungsgespräch ein. Dieses Gespräch erlebte Herr Müller als positiv, wie er später in einem Beratungsgespräch schilderte. Der potenzielle Arbeitgeber gab an, sich innerhalb der nächsten Tage melden zu wollen, um einen Termin für eine Hospitation abzusprechen. Doch trotz mehrfacher telefonischer Rückfrage konnte Herr Müller nach mehr als einer Woche niemanden erreichen. In dieser Schwebesituation war es wichtig, dass er Rücksprache mit dem IFD halten konnte. Denn der mittlerweile mehrere Monate andauernde Bewerbungsweg spannte Herrn Müller immer mehr an. Verstärkt wurde dies durch seine schrumpfenden finanziellen Rücklagen und einen weiteren gesundheitlichen Rückschlag. Zu diesem Zeitpunkt war es vorrangig wichtig, Herrn Müller in seinem Selbstwert zu stärken, weitere berufliche Alternativen zu besprechen und ihn zu motivieren, sich trotz mehrfacher Ablehnungen weiter zu bewerben. Da der bewilligte Zuweisungszeitraum für den IFD bald beendet gewesen wäre, stellte ich zu diesem Zeitpunkt einen Verlängerungsantrag, den die Rentenversicherung bewilligte.

Es bedarf ergotherapeutischer Kompetenzen und Kenntnissen in motivierender Gesprächsführung.

Mehrere Wochen später meldete sich der potenzielle Arbeitgeber per Mail und sagte Herrn Müller ab. Seine Bewerbungsbemühungen hielt Herr Müller zwischenzeitlich weiter aufrecht. Während der folgenden Beratungsgespräche legte ich verstärkt ein Augenmerk auf weitere berufliche Alternativen und Herrn Müllers Interessen. So stellte sich heraus, dass er neben seiner Muttersprache zwei weitere Sprachen spricht. Diese Kompetenz berücksichtigend schlug ich ihm die Ausbildung zum Sprach- und Integrationsvermittler vor.

Während des gesamten Beratungsprozesses war jedoch deutlich zu spüren, dass Herr Müller gerne in seinem ursprünglichen Arbeitsbereich, der Fernsehbranche, verbleiben möchte. Er recherchierte einen aus seiner Sicht gut geeigneten Lehrgang, um über eine Weiterqualifizierung dauerhaft wieder in diese Branche einmünden zu können. Da es während des Zuweisungszeitraums nicht möglich war, eine geeignete Stelle für Herrn Müller zu finden, sprach ich die Absolvierung dieses Lehrgangs als weitere berufliche Empfehlung im Rahmen des Abschlussberichts an den zuständigen Kostenträger aus.


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Komplexes Arbeitsfeld

Dieses Fallbeispiel verdeutlicht, wie komplex die Arbeit im Integrationsfachdienst sein kann. Herr Müller hatte in dem Zuweisungszeitraum von neun Monaten in der Regel einmal wöchentlich einen Termin von 60–120 min. In dieser Zeit benötigte er neben der reinen Vermittlungsunterstützung auch ein hohes Maß an psychosozialer Unterstützung. Für die Beratung waren neben den ergotherapeutischen Kompetenzen auch Kenntnisse aus der motivierenden Gesprächsführung und zur Thematik Bewerbung und aktueller Arbeitsmarkt notwendig.

Die Beratung bezog sich auch auf sein Privatleben: Wie schafft er es, seine Freizeitaktivitäten wiederaufzunehmen? Wie kann er dazu Familie und Freunde einbinden? Wie kann er seine Grenzen respektieren und seiner Mutter zu sozialen Kontakten außerhalb der Familie verhelfen?

Auch wenn in diesem Beispiel keine Vermittlung zustande kam, wurde eine gute Grundlage für Herrn Müllers weiteren beruflichen Werdegang gelegt. Er ist nun in der Lage, sich künftig selbstständig mit seiner erarbeiteten Bewerbungsmappe zu bewerben, ist besser auf künftige Vorstellungsgespräche vorbereitet und hat zwei mögliche berufliche Perspektiven für sich entwickelt. Für Herrn Müller hätte die Möglichkeit bestanden, eine weitere Verlängerung von drei Monaten zu beantragen, nach Rücksprache mit der Versicherung sah Herr Müller aber von dieser Möglichkeit ab.

Rahmenbedingungen ermöglichen, flexibel auf die Bedürfnisse des Kunden einzugehen.


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Persönliches Plädoyer

Die Arbeit im IFD erfordert sicherlich die Bereitschaft, sich auch außerhalb der ergotherapeutisch typischen Bereiche fortzubilden. Jedoch bringen Ergotherapeuten viele Kenntnisse und Fähigkeiten durch ihre Ausbildung mit und sind aufgrund ihres beruflichen Grundverständnisses regelrecht prädestiniert für die Arbeit im IFD.

Die günstigen Rahmenbedingungen ermöglichen zudem, flexibel auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen zu können. Ein Aspekt, den sich viele Ergotherapeuten in der Praxis oft wünschen. Gerade der Bereich „Vermittlung von Rehabilitanden“ ist sehr nah am Alltag des Kunden. Bei den meisten Kunden hat der Lebensbereich Arbeit einen extrem hohen Stellenwert und ist mit existenziellen Sorgen und vielen Fragen besetzt. Hier können wir Therapeuten die verschiedenen ergotherapeutischen Bereiche (z. B. arbeitstherapeutischer und psychosozialer Bereich) als Grundlage nutzen, um Kunden fachgerecht zu begleiten und mit ihnen gemeinsam neue Perspektiven zu erschließen. Sowohl für künftige Kunden als auch für den Berufsstand der Ergotherapeuten ist es aus meiner Sicht wünschenswert, dass Ergotherapeuten vermehrt Teil eines multidisziplinären Teams in Integrationsfachdiensten werden.


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*Name von der Redaktion geändert




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Prozessdarstellung einer Vermittlung von Rehabilitanden im Rahmen des Integrationsfachdienstes. Angelehnt an die 6 Schritte des Therapeutischen Reasoning von Kielhofner [2]. An Schritt 6 schließt sich wieder der 1. Schritt an.
Abb.: www.durbandesign.com