Rehabilitation (Stuttg) 2018; 57(04): 223
DOI: 10.1055/a-0651-3785
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Erster Förderaufruf von rehapro veröffentlicht

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Publication Date:
10 August 2018 (online)

Der Gesetzgeber hat mit § 11 SGB IX (neu) die Möglichkeit geschaffen, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Hintergrund hierfür sind die stetig hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe. Vor diesem Hintergrund hat am 4. Mai 2018 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie sowie den ersten Förderaufruf des neuen Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm orientiert sich an den Grundsätzen „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ und zielt auf den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Mit den Modellvorhaben sollen insbesondere neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungsbedarfen oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen erprobt werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu verbessern. Förderfähige Zielgruppen sind Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungsberechtigte im SGB II oder Versicherte bzw. Leistungsberechtigte im SGB VI sind. Antragsberechtigt sind Jobcenter und Rentenversicherungsträger. Die Fachstelle rehapro führt das Antrags- und Bewilligungsverfahren durch und prüft die Verwendungsnachweise.

Nach dem ersten Förderaufruf konnten Anträge bis zum 4. Juli 2018 eingereicht werden. Ein zweiter Förderaufruf soll Anfang 2019 folgen. Alle Informationen zum Förderprogramm sind auf www.modellvorhaben-rehapro.de zu finden.

Quellen: modellvorhaben-rehapro.de; sgb2.info; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.