Rehabilitation (Stuttg) 2018; 57(05): 290
DOI: 10.1055/a-0736-4300
Aktuelles
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

TSVG: Geriatrieverband fordert Vertreter der Reha im Schiedsgericht

Further Information

Publication History

Publication Date:
16 October 2018 (online)

Der Bundesverband Geriatrie setzt sich für die Berücksichtigung der Rehabilitation im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein. Konkret fordert er die strukturelle Einbeziehung der Reha in die sektorenübergreifenden Schiedsgremien, die mit dem Gesetz geschaffen werden sollen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 23. Juli 2018 den Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung vorgelegt und am 22. August eine Verbändeanhörung dazu veranstaltet. Der Bundesverband Geriatrie veröffentlichte Ende Juli eine Stellungnahme, in der er auf den Entwurf eingeht. Darin begrüßt er dessen versorgungsverbessernde Elemente wie die Einführung eines sektorenübergreifenden Schiedsgremiums (§ 89a SGB V RefE). Allerdings bemängelt er, dass die Rehabilitation im Gremium nicht vertreten sein soll. Die ambulante und stationäre Rehabilitation bilde einen eigenständigen Versorgungssektor. Dieser müsse in ein Gremium, das die Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung zur Aufgabe hat, regelhaft eingebunden sein.

Der Verband macht in seiner Stellungnahme auch Vorschläge zur Lösung des Problems, dass es in der medizinischen Reha aktuell keinen Dachverband oder übergreifende Arbeitsgemeinschaften gibt. Darüber hinaus äußert er sich zu anderen Bereichen des Referentenentwurfs. Die Stellungnahme steht auf der Website www.bv-geriatrie.de -> Politik & Recht: Stellungnahmen zum Abruf bereit.

(Quelle: Bundesverband Geriatrie)