Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin 2018; 28(06): 385-386
DOI: 10.1055/a-0785-0321
Gesellschaftsmitteilungen
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PMR wird PRM

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Publication Date:
13 December 2018 (online)

Die internationale Facharztbezeichnung „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ wird namengebend für Fachgesellschaft und Berufsverband

Obwohl die Physikalische und Rehabilitative Medizin (PRM) seit 2006 im Kanon der ärztlichen Fachgebiete in Deutschland verankert ist, werden PRM-Ärztinnen und -Ärzte häufig (umgangssprachlich) noch anders bezeichnet wie z. B. „Physikalische/r Mediziner/in“ oder „Arzt/Ärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation“. Auch die Fachverbände tragen andere und unterschiedliche Namen („Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation e.V. (DGPMR)“, „Berufsverband der Rehabilitationsärzte Deutschlands e.V. (BVPRM)“). Eine deutsche Fachzeitschrift unter dem Namen „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ und ein gleichnamiger Kongress sind nicht existent. Gleichzeitig kämpfen die Fachverbände und ihre Mitglieder seit Jahrzehnten um eine stärkere Anerkennung des Fachgebietes und Positionierung im deutschen Gesundheitssystem. In eingehenden Diskussionen haben die Vorstände von DGPMR und Berufsverband darüber diskutiert, ob nicht ein zu heterogenes Selbstbild der Fachärztinnen und Fachärzte mit zum mangelnden Bekanntheitsgrad und der noch unbefriedigenden Positionierung im Gesundheitssystem beitragen und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Verwendung unterschiedlicher Bezeichnungen auch im internen Umgang der Verbesserung des Bekanntheitsgrades zumindest nicht förderlich sind.

Daher haben die Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation e.V. und der Berufsverband der Rehabilitationsärzte Deutschlands e.V. auf ihren jeweiligen Mitgliederversammlungen beim 123. Kongress der DGPMR in Jena am 21. September 2018 beschlossen, sich umzubenennen in

Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin e.V. ( DGPRM )

und

Berufsverband der Ärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin e.V. ( BVPRM ).

Auch die Fachzeitschrift „Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin“ ergänzt ihren Namen durch den Untertitel

Zeitschrift für Physikalische und Rehabilitative Medizin ( ZPRM )

und die jährlichen Kongresse der DGPRM werden ab 2019 den Titel

Deutscher Kongress für Physikalische und Rehabilitative Medizin ( DKPRM )

tragen.

Die Wahl des einheitlichen Namens “PRM” wird auch dadurch getragen, dass sämtliche europäischen und internationalen Fachgesellschaften unter dem Namen „Physical and Rehabilitation Medicine (PRM)“ firmieren: “Section and Board of Physical and Rehabilitation Medicine of the European Union of Medical Specialists (UEMS-PRM Section and Board)”, European Society of Physical and Rehabilitation Medicine (ESPRM), International Society of Physical and Rehabilitation Medicine (ISPRM“) u. a. Dabei ist die Bedeutung des Begriffs international eindeutig und klar definiert:

  • „Physical“ beschreibt physiologische also körperliche Prozesse, die mit Krankheit, Heilung und Funktionsverbesserung verbunden sind und auch mit der Gesunderhaltung im Zusammenhang stehen

  • „Rehabilitation“ ist definiert als die Gesundheitsstrategie, die zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit bei Menschen mit Krankheiten und Behinderung dient. Der Begriff wird auch für ein Bündel von (Therapie-)Maßnahmen verwendet, die zu dem Ziel der Funktionsverbesserung führen

  • „Medicine“ (Medizin) beschreibt in diesem Zusammenhang ein ärztliches Tätigkeitsfeld.

PRM Ärztinnen und Ärzte sind demnach Medizinerinnen und Mediziner, die Trainings- und Anpassungsprozesse nutzen, um die Funktionsfähigkeit eines Patienten zu verbessern und seine gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dies gilt für Patientinnen und Patienten mit den unterschiedlichsten (auch chronischen) Krankheiten, Zuständen nach Verletzungen und Behinderungen. Dies entspricht den anerkannten internationalen Definitionen des Fachgebietes und Beschreibungen des klinischen Tätigkeitsfeldes[1], auf die aus Platzgründen an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden kann.

Etwas detaillierter kann man das Aufgabengebiet bzw. das Profil von Fachärzteninnen und Fachärzte für PRM je nach Schwerpunktsetzung auch wie folgt beschreiben:

  • Spezialist/in in der Diagnose komplexer funktioneller Probleme bei akuten und chronischen Erkrankungen einschließlich ihrer Folgen für die berufliche Integration

  • Spezialist/in in der Anwendung der Methoden der Physikalischen Medizin und (anderen) rehabilitativen Interventionen

  • Spezialist/in in der Planung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen bei schwierigen und komplexen Problemlagen (einschließlich der beruflichen Reintegration)

  • spezialisiert in der Frührehabilitation im Akutkrankenhaus

  • Leistungserbringer/in und Koordinator/in der gemeindenahen und betrieblichen Rehabilitation

  • Spezialist/in der Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates und von chronischen generalisierten Schmerzen

  • Spezialist/in der Behandlung und Rehabilitation von Schmerzen, muskulären Symptomen, Spastizität und Lähmungen auch nach schweren Verletzungen wie Polytrauma, Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittläsionen und nach Amputationen.

Fachärztinnen und Fachärzte für PRM übernehmen auch eine wichtige Rolle in der Therapie und Rehabilitation spezifischer Funktionsstörungen und Aktivitätseinschränkungen von z. B. Spastizität, Schmerz, Inkontinenz sowie nach Gliedmaßenamputationen, Querschnittläsionen sowie Schädelhirntraumata.

Fachärztinnen und Fachärzte für PMR erfüllen somit eine wichtige Rolle bei der Bewältigung des – vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft – wachsenden Bedarfs an funktionellen Therapien und von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Hierdurch können auch die steigenden Erwartungen von Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten und Behinderungen an eine qualifizierte Gesundheitsversorgung erfüllt werden.

Mit den Namensänderungen werden einerseits die Gemeinsamkeiten der beiden Verbände untereinander und die Verbundenheit mit ihrer offiziellen Fachzeitschrift gestärkt. Andererseits wird darauf hingewirkt, dass das Fachgebiet besser erkennbar wird. Wir verbinden damit gleichzeitig weitere Aktivitäten zur Schärfung unseres Profils und den Anspruch als die ärztlichen Spezialisten für alle Fragen der Physikalischen Medizin und medizinischen Rehabilitation angesehen und anerkannt zu werden.

Dieser Anspruch wird durch die Neufassung der (Muster-)Weiterbildungsordnung im Fach Physikalische und Rehabilitative Medizin unterstrichen, die vom 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt verabschiedet worden ist. Diese wurde im Vergleich zur Vorgängerversion durch eine stärkere akutmedizinische und frührehabilitative Kompetenz, eine Verstärkung sozialmedizinischer Kenntnisse sowie die Spezialisierung auf definierte Funktions-, Aktivitäts- und Teilhabestörungen wie z. B. Schmerzen, Spastizität, Mobilität und Inkontinenz erweitert. Sie stellt darüber hinaus sicher, dass die Fachärztinnen und Fachärzte sowohl in der Rehabilitation im Krankenhaus, der Anschlussrehabilitation und der Langzeitrehabilitation (einschl. Niederlassung und Heilverfahren) qualifiziert sind. Damit wurde einerseits den Forderungen der Deutschen Rentenversicherung für die Qualifikation für die Leitung von Rehabilitationseinrichtungen entsprochen sowie auf die aktuellen epidemiologischen Herausforderungen reagiert.

Wir verbinden die Namensänderungen auch mit der Hoffnung, dass alle Fachärztinnen und Fachärzte ihre offizielle Bezeichnung „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ für sich akzeptieren und offensiv in der Öffentlichkeit darstellen. Nur so können wir erreichen, dass die PRM allgemein anerkannt und ihren rechtmäßigen Platz als das ärztliche Fachgebiet in der Rehabilitation einnehmen kann.

Hannover, Geesthacht und Jena, 3. Oktober 2018

Prof. Dr. med. Christoph Gutenbrunner
Präsident der DGPRM
Rehab Kuror

Dr. med. Jörg Heinze
Vorsitzender des BVPRM

Prof Dr. med. Ulrich Smolenski
Herausgeber der Z Phys Med Rehab Kuror