Zeitschrift für Klassische Homöopathie 2018; 62(04): 250-252
DOI: 10.1055/a-0797-7088
Leserbrief
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Publication Date:
23 January 2019 (online)

Leserbrief 1

Zweifellos ein eindrucksvoller Fallbericht.

Mehrfach stand es mit dem Leben der kleinen Patientin auf Messers Schneide.

Doch dann kam die Rettung: Prinzipien und Regeln!

„Im vorliegenden Fall war die Frage, ob die Prinzipien homöopathischer Behandlung tatsächlich minutiös eingehalten wurden oder nicht praktisch identisch mit der Entscheidung über Leben und Tod der kleinen Patientin“ (S. 137)

Doch um welche Prinzipien und Regeln handelt es sich?

Das wird programmatisch schon in der Einleitung angekündigt: „Die therapeutischen Möglichkeiten der Homöopathie lassen sich nur ausschöpfen:

a) wenn die Gesetzmäßigkeiten der homöopathischen Behandlung exakt befolgt werden, … die nach Art und Vorbild der Naturwissenschaften“ gewonnen worden seien.

Und b) „ … jegliche parallel durchgeführte allopathische Therapie unterbleibt.“ (S. 128)

Denn: „Es ergibt sich das Paradoxon, dass schulmedizinische Methoden, die gerade zur Abwehr einer unmittelbaren vitalen Gefährdung des Patienten gedacht sind, unter den Bedingungen einer lege artis durchgeführten klassisch homöopathischen Behandlung in ihr Gegenteil umschlagen … (und) bisweilen sogar zu einer zusätzlichen akuten Gefährdung des ohnehin sich in Lebensgefahr befindlichen Patienten beitragen.“ (S. 137 f.)

Also „Allopathie“ alleine kann helfen, Homöopathie alleine kann heilen, aber schulmedizinische Methoden in Kombination mit Homöopathie kann zu einer „akuten zusätzlichen Gefährdung des sich ohnehin in Lebensgefahr befindlichen Patienten beitragen.“

Kann man da nicht nur jedem Klinikdirektor empfehlen, an jeden Eingang ein großes Schild zu nageln „Homöopathen müssen leider draußen bleiben“? Man sollte meinen, Prof. Dr. Frass, der 12 Jahre lang die Intensivstation einer Universitätsklinik geleitet hat, hat, sollte in der Lage gewesen sein, ein derartiges „Paradoxon“ zu beobachten. Doch Prof. Dr. Frass kommt zu einem ganz anderen Schluss: „Wenn also die konventionelle Diagnostik und Therapie laufen, dann gibt es keine Situation, in der die Homöopathie nicht eingesetzt werden könnte.“

Ist also Prof. Frass zum Serientäter geworden, oder hat Dr. Thomas ein Wahrnehmungsproblem?

Was war geschehen?

Bei einem lebensgefährlich an Aplasie des Knochenmarks erkrankten 9 Monate altem Baby wurde am 7.11.1989 Phosphorus C200 mit gutem Erfolg gegeben.

Eine Woche später, am 14.11.1989 verschlechtert sich die Situation wieder dramatisch, es kommt zu hohem Fieber und petechialen Blutungen.

Statt nun, nachdem Phosphorus gut gewirkt hatte, und nachdem es keine eindeutigen Hinweise auf eine bessere Verschreibung gab, Phosphorus zu wiederholen, wird zugewartet.

Warum?

Wegen der Regeln. Ganz offenbar sind die Behandler – Dr. Spinedi und Dr. Künzli standen Dr. Thomas ständig beratend zur Seite – von starken Ängsten geplagt, die 35-Tage-Regel zu durchbrechen. Entsprechend der 35-Tage-Regel darf eine Hochpotenz frühestens nach 35 Tagen wiederholt werden.

Nachdem die Homöopathen sich in dramatisch verschlechterter Situation zu keiner Aktion durchringen können, entschließen sich gottseidank die schulmedizinischen Kollegen zu handeln, sie verabreichen am 16.11.89 einen Vitamin-B12-Stoß.

Jetzt endlich kämpfen sich auch die Homöopathen zu einer heroischen Tat durch, sie durchbrechen die 35-Tage-Regel und wiederholen Phosphorus, allerdings nur in einer C30.

Nachdem es nach der ersten Phosphorus C200 Gabe am 7.11.1989 innerhalb von 30 Minuten zu einer deutlichen Entspannung der Situation gekommen war, bleibt diesmal der erhoffte Erfolg aus.

Die schulmedizinischen Kollegen sahen sich gezwungen, am 17.11. noch einmal ein Erythrozyten- und ein Throbozytenkonzentrat zu geben. „Doch in den beiden auf die Mittelgabe folgenden Tagen, (also am 17.11 und am 18.11.1989) macht das Kind einen deutlich schlechteren, wieder schwerkranken Eindruck.“ (S. 130).

Und sofort meldet sich das schlechte Gewissen:

„– Ist die Ursache der Verschlimmerung die erneute Gabe von Phosphorus?“ (S.131)

„– Ist Phosphorus überdosiert, durch die Repitition nach so kurzer Zeit?“

Aber gottseidank steht ja auch ein Sündenbock zur Verfügung:

„– Oder ist die Verschlechterung der nach wie vor durchgeführten ‚allopathischen‛ Therapie zuzuschreiben?“ (S.131)

Und wieder sehen sich die Homöopathen durch eine Regel am Handeln gehindert: die 72-Stunden-Regel von Künzli. Der zufolge sollten in der Behandlung akuter Fälle zwischen zwei Mittelgaben möglichst 72 Stunden verstrichen sein. (S. 131)

Die Situation entspannt sich erst wieder, als sich die Mutter mit bemerkenswerter Intuition entschließt, ihr Kind mit Hilfe eines Einlaufes abzuführen. (S.131)

Doch es sollte nicht die letzte dramatische Zuspitzung in diesem Fall gewesen sein.

Am 26.11.1989, 6 Tage nach der letzten schulmedizinischen Maßnahme, der Gabe eines Thrombozytenkonzentrats, und 10 Tage nach der letzten Gabe von Phosphorus C30 entwickelt das Kind wieder massive Ekchymosen, die von Stunde zu Stunde zunehmen.

Und wieder wird Phosphorus nicht wiederholt, denn ein weiter Verstoß gegen die 35-Tage-Regel scheint den Kollegen offenbar wie ein Sakrileg. Dr. Künzli kommt zu dem, wie sich im weiteren Verlauf des Falles herausstellt, Fehlurteil: „Phosphorus hätte mehr bewirken sollen, offenbar helfe es nicht.“ (S. 131)

Erst nach einer Reihe allenfalls teilweise ähnlicher Verschreibungen und weiterer lebensbedrohlicher Zuspitzungen ringt sich Dr. Künzli dann doch zu einer Korrektur seines Urteils durch, und entscheidet am 8.12.1989, Phosphorus zu geben. Die letzte Gabe von Phosphorus C30 lag nun zwar noch keine 35 Tage zurück, aber immerhin 22 Tage. Um aber „gefährliche Arzneimittelreaktionen innerhalb der Mindestwirkungszeit von 35 Tagen“ zu vermeiden, wird Phospohorus als Q-Potenz gegeben.

Prompt kommt es innerhalb einer guten Woche zu einer weitgehenden Genesung der kleinen Patientin.

Selbstverständlich, in der Retrospektive ist es immer leicht, sich bessere Entscheidungen vorzustellen, und Fehler sind in komplexen Situationen unvermeidlich.

Doch wer weiß, vielleicht wären dem Baby die lebensbedrohlichen Situationen am 16.11., am 26.11., 29.11. und am 2.12.1989 erspart geblieben, wenn man gleich konsequent mit Phosphorus Q-Potenzen in häufigen Wiederholungen behandelt hätte.

Auch die Art der Bestimmung der Folgemittel China, Acidum sulfuricum und Lachesis, werfen durchaus einige Fragen an die Methodik auf.

Doch statt das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen, kommt Dr. Thomas zu dem Urteil: „Aufgrund der allopathischen Eingriffe war eine Beurteilbarkeit des Behandlungsverlaufes überhaupt nicht mehr gegeben, und ich kam von dem heilenden Mittel ab.“ (S.138)

Und spätestens hier fängt die Sache, meiner Meinung nach, an, tragisch zu werden.

Denn nicht die geschmähte „Allopathie“ hat Dr. Thomas von dem heilenden Mittel abgebracht, sondern die Fehleinschätzung von Dr. Künzli. Dr Künzli meinte, dass „… von Phosphorus nun nichts mehr zu erwarten sei.“

Und, wie ich vermute, hat diese ominöse 35-Tage-Regel zu einem erheblichen Maß Anteil an dieser Fehlbewertung der Situation.

Statt sich also von der konkreten Erfahrung leiten zu lassen, und Regeln auch einmal in Frage zu stellen, werden diese Regeln wie in Granit gemeißelte Gesetzestafeln hochgehalten und lieber die böse „Allopathie“ gegeißelt.

Doch so gefährden wir unsere Patienten, hindern uns am Lernen, und die Homöopathie am Fortschritt.

Mit „ …exakt empirische( r ) Beobachtung nach Art und Vorbild der Methode der Naturwissenschaften“ (S.128) hat dieses systematische Blindheit für die Erfordernisse des Einzelfalles zugunsten eines starren Regeldogmatismus jedenfalls nichts zu tun.

Mit Hahnemann, dies sei nur am Rande bemerkt, hat diese 35-Tage-Regel übrigens nichts zu tun.

Hahnemann ist ganz klar, schon in der 5. Auflage des Organon sagt er: „In akuten Krankheiten richtet sich die Wiederholungs-Zeit der passend gewählten Arznei nach dem mehr oder weniger schnellen Verlaufe der zu bekämpfenden Krankheit, so daß sie, wo nöthig, nach 24, 16, 12, 8, 4 auch (S.266) wohl in weniger Stunden zu wiederholen ist, wenn die Arznei zwar ohne Anstoß – ohne neue Beschwerden zu erzeugen - bessert, aber für den reißend schnellen und gefährlichen Fortgang des akuten Übels nicht hinlänglich schnell …“ (S.723)

Und in der 6. Auflage des Organon: „Zu dieser Absicht wird die Arznei – Auflösung vor jedem Male Einnehmen (mit etwa 8, 10, 12 Schüttel-Schlägen der Flasche) von Neuem potenziert, wovon man den Kranken einen, oder (steigend) mehrere Kaffee- oder Thee-Löffelchen einnehmen läßt, in langwierigen Krankheiten täglich, oder jeden zweiten Tag, in akuten aber, alle 6,4,3,2 Stunden, in dringenden Fällen alle Stunden oder öfter.“ (S. 729)

Und diese von Hahnemann empfohlene häufige Gabenwiederholung bezieht sich keineswegs nur auf die Q-Potenzen, wie immer wieder eingewandt wird. Sie wird ja auch schon in der 5. Auflage des Organons von 1833 erwähnt, als Hahnemann die Behandlung mit Q-Potenzen noch gar nicht publiziert hatte. Fischbach Sabel weist anhand der Pariser Krankjournale nach, dass Hahnemann sehr wohl auch Hochpotenzen in häufigen Wiederholungen eingesetzt hat. (S. 123)

Auch bei Kent wird man diese „Regeln“ vergeblich suchen: „Auffallend ist, dass Kent, soweit dies in den bisherigen Recherchen zugänglich war, nirgendwo die Mindestwirkdauern publiziert hat. Es lässt sich also fragen, ob Pierre Schmidt diese Skala von den Schülern Kents erfahren hat“ [4]. Fündig wird man dagegen bei Pierre Schmidt [5], der sich zwar auf Kent beruft, aber keine Quelle benennt, sondern dies offenbar mehr oder weniger vom Hörensagen kolportiert.

Literatur

[1] Fischbach Sabel U. Hahnemann in der Praxis − homöopathische Verschreibungen. ZKH 2013; 57(3): 116 – 127

[2] Frass M. Im Internet: https://www.homoeopathie-online.info/homoeopathie-in-der-intensivmedizin-interview-mit-prof-dr-michael-frass-internist-intensivmediziner-homoeopath/. Stand 14.11.2018

[3] Hahnemann S. Organon-Synopse. Die 6 Auflagen von 1810 – 1842 im Überblick. Bearb. u. hrsg. von Luft B und Wischner M. Heidelberg: Haug; 2001

[4] Kron HS. Rezeptionsgeschichte James Tyler Kents (1849 – 1916) in Deutschland von 1886 bis 1986. Dissertation an der LMU München; 2014: 100

[5] Schmidt P. Über Potenzwahl und die homöopathische Arzneipotenzierung. ZKH 1985; 29: 10

Dr. med. Stephan Gerke, Gräfelfing