Mit der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2001 eine
Klassifikation zur Beschreibung und Begutachtung des funktionalen
Gesundheitszustands vor. Ihre Einführung setzte richtungsweisende Impulse zur
Veränderung des Verständnisses von Behinderung und mit ihr wurde in der
Rehabilitation eine gemeinsame, standardisierte Sprache zur Verfügung gestellt. Das
der ICF zugrundeliegende biopsychosoziale Modell stellt Funktionsfähigkeit und
Behinderung in den Mittelpunkt und impliziert eine Wechselwirkung zwischen
Kontextfaktoren und dem Gesundheitszustand, sowie der Teilhabe einer Person1.[1] Obwohl
im Sinne dieser Wechselwirkung funktionale Gesundheit auch von den Kontextfaktoren,
zu denen neben den personbezogenen Faktoren die Umweltfaktoren zählen, abhängt,
finden diese in der rehabilitativen Versorgung bisher in geringem Maße Beachtung.