B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2019; 35(03): 163-164
DOI: 10.1055/a-0890-8591
Recht
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Urlaubszeit

Manfred Beden
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Publication Date:
14 June 2019 (online)

Es ist wieder so weit. Viele Arbeitnehmer freuen sich auf ihren wohlverdienten Jahresurlaub. Egal welche Form eines Arbeitsverhältnisses besteht, der Anspruch auf Urlaub steht allen Arbeitnehmern zu. Ob Aushilfsarbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung oder Teilzeitarbeit, kein Arbeitnehmer muss auf seinen Urlaubsanspruch verzichten. Auch wenn der Urlaub vom Arbeitgeber gewährt werden muss, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, dass der von ihm beantragte Urlaub gewährt wird, solange keine dringenden betrieblichen oder sozialen Belange (z. B. Urlaubswünsche von anderen Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern in den Ferienzeiten) der Urlaubsgewährung entgegenstehen. Gerade im Sommer kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Frage, ob betriebliche Gründe der Urlaubsgewährung entgegenstehen. Die Gerichte müssen dann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes diese Fragestellung klären.