Zentralbl Chir 2019; 144(06): 522-523
DOI: 10.1055/a-0978-1699
Rechtliches - Urteile und Hintergründe
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die ärztliche Aufklärung vor einer Operation nach Kausch-Whipple bei Verdacht auf Pankreaskopfkarzinom

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 22.06.2016 – 5 U 147/15
Kathrin Thumer
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Publication Date:
11 December 2019 (online)

I. Zum Sachverhalt

Die klagende Patientin begab sich im Jahre 2011 wegen des Verdachts eines Pankreaskopfkarzinoms in das Krankenhaus der Beklagten. Im Vorfeld der geplanten Operation nach der Methode Kausch-Whipple wurde die Klägerin unter Zuhilfenahme eines proCompliance-Aufklärungsbogens über den anstehenden Eingriff aufgeklärt. Bei der Operation wurden sodann entsprechend der gewählten Operationsmethode neben der Pankreaskopfresektion auch Teile der Bauchspeicheldrüse, des Magens und des Zwölffingerdarms entfernt. Während der Operation wurde durch Stanzbiopsien am Übergang Tumor zu Pankreaskorpus und Restpankreas und durch Schnellschnitte Gewebe entnommen, dessen histologische Untersuchung keine Malignität bestätigte. Auch der pathologisch-anatomische Befund nach der Operation bestätigte den Krebsverdacht nicht, sondern belegte eine Pankreatitis. Nach den Angaben der Klägerin leidet sie seit der Operation unter erheblichen Beschwerden in Form von Durchfällen, Fettstühlen, Blähungen, Sodbrennen und ständiger Übelkeit.