Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(10): 1034
DOI: 10.1055/a-0982-2352
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Berlin, 30.01.2019 – Stellungnahme der DGGG zum IQWiG-Auftrag HT17-02 vorläufiger Basisbericht zum HTA-Bericht „Krebs: Kann eine begleitende Musiktherapie zu besseren Behandlungsergebnissen beitragen?“

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Publication Date:
22 October 2019 (online)

Nach Durchsicht der IQWIG-Bewertung zur begleitenden Musiktherapie während onkologischer Behandlungen und in der Rehabilitation schließt die DGGG sich der IQWIG-Bewertung an, dass keine Empfehlung zu dieser begleitenden Musiktherapie gegeben werden kann. Die Musiktherapie ist nicht definiert, die Ausbildung dazu ebenfalls nicht. Die Teilnehmer an den Studien waren sehr heterogen (verschiedene Malignome, Therapien, Therapieziele), es fehlten u. a. Vergleichsgruppen ohne Intervention, die Mortalität wird nicht beeinflusst, es gibt allenfalls positive Kurzzeitwirkungen, die aber auch durch die bewusste Teilnahme der Patientinnen an dieser begleitenden Musiktherapie bedingt sein können. In einer Studie waren die Langzeitauswirkungen auf die Übelkeit unter Chemotherapie eher schlechter als in der Vergleichsgruppe. Es gibt von der AGO-Mamma starke Empfehlungen (Kapitel zur Komplementärmedizin und Kapitel zur Supportiven Therapie und zu Nebenwirkungen) auf der Basis von prospektiven, randomisierten und z. T. für die Patienten verblindeten (sogenannte Shame-Behandlungen) Studien und Metaanalysen, z. B. für die Akupunktur als begleitende Behandlungen, sodass für eine erneute Bewertung die oben genannten Definitionen erfolgen müssen, der Ausbildungsgang Musiktherapie einheitlich und anerkannt sein muss und entsprechende Studien vorliegen müssen.