Seit kurzem können Ärzte bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen,
z. B. Gesundheits- oder Medizin-Apps, verschreiben. Apps, die vom Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) u. a. auf Datensicherheit,
Datenschutz und Funktionalität geprüft und in das
„Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“
aufgenommen wurden, kommen in eine einjährige Testphase, in der die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der App tragen. Die Anbieter der Software
müssen in dieser Zeit nachweisen, dass diese zu einer besseren medizinischen
Versorgung der Nutzer beiträgt. Bislang gibt es für Gesundheits-Apps
noch keine einheitlichen Qualitätskriterien.