Zentralbl Chir 2021; 146(01): 20-22
DOI: 10.1055/a-1324-4601
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

Einleitung zum Erfahrungsbericht betr. die Organspende unter Lebenden in Schleswig-Holstein, verbunden mit Thesen gegen die sog. Widerspruchslösung bei der Post-mortem-Spende

Hans-Ernst Böttcher

Bekanntlich wird zurzeit, im Deutschen Bundestag ebenso wie in den Medien, eine äußerst lebhafte Debatte über die Zulässigkeit der Verwendung der Organe von Toten zur Organspende (Post-mortem-Spende) geführt. Das bloße Unterbleiben eines Widerspruchs gegen die Entnahme soll genügen – so jedenfalls die Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Spahn. Die Diskussion geht auf die zurückgegangene Bereitschaft der Lebenden, ein Organ nach ihrem Tod als Spender zur Verfügung zu stellen, und den hierauf beruhenden evidenten Mangel an zur Verfügung stehenden Organen einerseits und auf die Not (und häufig: das Sterben) der auf eine Spende Wartenden andererseits zurück.



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15 February 2021

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