NOTARZT 2021; 37(01): 13-14
DOI: 10.1055/a-1324-9805
Aktuelles

Notarztkurs unter COVID-Bedingungen – Wie soll das denn gehen?

Sebastian Wirtz
,
Ulf Harding
,
Jochen Hoedtke
,
Uli Trappe
 

Wir berichten über ein Fortbildungskonzept unter Pandemiebedingungen im Rahmen der Weiterbildung zum Notarzt. Nach den Weiterbildungsordnungen ist zur Erlangung der Zusatzqualifikation Notfallmedizin neben der klinischen Weiterbildung und dem Einsatzpraktikum auf einem arztbesetzten Rettungsmittel auch eine Kursfortbildung erforderlich. In dieser 80 Stunden umfassenden Fortbildung werden in einem differenzierten Stundenplan nach dem Kursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten zur prähospitalen Notfallversorgung vermittelt. Neben der Vermittlung theoretischer Lerninhalte durch Vorträge geht es in wesentlichen Kursanteilen auch um Praxistraining von Fallbeispielen und das Üben von Skills in kleinen Trainingsgruppen.

Seit Jahren veranstaltet die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärztinnen und Notärzte e. V. (AGNN) einen solchen Kurs für etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und so war es auch in diesem Jahr für die erste Novemberwoche 2020 geplant. Unglücklicherweise stiegen in Deutschland die Zahlen der Neuinfektionen mit COVID-19 in den Wochen vor dem geplanten Kurstermin so deutlich an, dass in Politik und Gesellschaft, aber auch in unseren Kliniken die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft werden mussten.

Vielerorts werden derzeit medizinische Fortbildungen abgesagt und Dienstreisegenehmigungen nicht erteilt. Gleichzeitig verdichten sich Hinweise, dass sich die Prognose von Notfallerkrankungen unter COVID-19-Bedingungen aus verschiedenen Gründen verschlechtert. Andererseits besteht ein Bedarf an Angeboten notfallmedizinischer Aus- und Fortbildung, um die Besetzung der Rettungsmittel auch zukünftig gewährleisten zu können. Die Allgemeinverfügungen der Bundesländer erlauben berufsbezogene Fortbildungen, besonders auch im Bereich Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Sicherung dieser kritischen Infrastruktur [1]. Unter diesen Bedingungen waren wir zu umfänglichen Erwägungen über die Durchführbarkeit eines solchen Kurskonzepts gezwungen. Ist der Kurs relevant oder kann man ihn verschieben (ausfallen lassen?), gibt es sichere Konzepte zur Durchführung von Vortragsveranstaltungen? Wie geht Skillstraining in Pandemiezeiten? Kann man praktische Fallbeispiele bearbeiten, ohne das Risiko zu weit anzuheben? Welche Kursgröße ist unter Berücksichtigung von Sicherheit, aber auch Wirtschaftlichkeit sinnvoll? Nach langen Diskussionen der Kursleiter mit der Akademie der Ärztekammer und den hygienisch Verantwortlichen haben wir uns entschieden, den Kurs durchzuführen und stellen hier das Konzept dazu vor:

Jeder Kursteilnehmer und alle Tutoren mussten zu Kursbeginn einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 h sein durfte. Im Vorfeld nahmen die Teilnehmer an einem Online-Lernmodul teil, welches die Präsenzzeiten verringerte. In allen Veranstaltungsräumen herrschte durchgehend Maskenpflicht, für alle TN wurden FFP2-Masken ausgegeben. Zusätzlich wurden für die Veranstaltung Abstandsregeln vorgegeben (mindestens 1,5 m) und durch ein entsprechendes Raumkonzept verwirklicht. Dafür wurden 3 Vortragsräume durch Medien so zusammengeschaltet, dass alle Teilnehmer den Referenten und die Präsentation auf ihrer jeweiligen Projektionswand sehen konnten. Alle Räume waren zudem mit Tontechnik durch Mikrofone und Deckenlautsprecher in beide Richtungen verbunden, der Referent konnte über Videoprojektionen jeweils alle Räume einsehen. Dadurch konnten alle TN während der Vorträge und Diskussionen miteinander kommunizieren, gleichzeitig war dadurch ein ausreichender Abstand für alle TN gewährleistet. Außerdem waren regelmäßige kurze Lüftungspausen der Vortragsräume, in der Regel nach jeweils 45 Minuten, vorgegeben, was der Lernphysiologie zusätzlich entgegenkam.

Für die praktischen Übungen mussten durchgehend FFP2-Masken getragen werden. Es wurden Kleingruppen gebildet, die am Anfang des Kurses einmal eingeteilt und dann nicht mehr durchmischt wurden. Damit konnte gewährleistet werden, dass möglichst nur kleine Cluster direkter Kontakte entstanden sind, die zu den praktischen Übungen jeweils unter sich bleiben konnten. Neben Händedesinfektionsmittel-Spendern und desinfizierender Reinigung der Übungsmaterialien nach jedem Einsatz wurden weitere strenge Hygienevorgaben durch die Fortbildungsakademie vorgegeben. Insbesondere für die Versorgung mit Essen und Getränken im Rahmen der ganztägigen Veranstaltungen wurden durch ein Ausgabekonzept, eine sehr klare Wegeführung und durch ausreichend große Raumangebote vermeidbare Kontakte unterbunden. Vom Rahmenprogramm mit formellen und informellen Punkten wurde Abstand genommen. Insgesamt haben wir uns mit vielen Maßnahmen an unserem Klinikalltag im Umgang mit der Pandemie orientiert und damit auch möglichst einfache und von allen Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern nachvollziehbare Lösungen vorgegeben. Wir haben das Ergebnis evaluiert: In einem zeitlichen Abstand von 7 – 14 Tagen nach Abschluss des Kurses haben wir die TN strukturiert befragt, um herausfinden zu können, ob das Kurskonzept in Bezug auf die Hygienemaßnahmen erfolgreich gewesen ist. Die beschriebenen Hygienemaßnahmen wurden durchgehend als „angemessen“ bewertet und haben damit eine große Akzeptanz gefunden. Kein TN ist während oder nach Abschluss des Kurses an COVID-19 erkrankt oder hat ein positives Testergebnis berichtet. Insgesamt waren die TN besonders dankbar, dass wir mit den gemeinsamen Anstrengungen die Durchführung des Kurses ermöglicht haben.

In der Diskussion haben wir folgendes gelernt:

Über einige Monate waren Notarztkurse in Deutschland abgesagt worden. Gleichzeitig ist aber der erfolgreiche Besuch des Notarztkurses eine notwendige Voraussetzung für die Erlangung der Zusatzweiterbildung und damit für die Tätigkeit als Notärztin oder Notarzt. Die Verzögerung der Kursteilnahme über viele Monate, perspektivisch unter den derzeitigen Bedingungen über mehr als ein Jahr, erscheint uns in der Beurteilung der Gesamtlage keine sinnvolle Option mehr. Wir alle haben in den Kliniken über viele Monate Umgangskonzepte mit der Pandemie erlernt und umgesetzt. Es ist aus unserer Sicht völlig gerechtfertigt, diese erlernten Konzepte besonders für systemrelevante Fortbildungen einzusetzen und Kurse mit einem entsprechenden Hygienekonzept durchzuführen. Es bedarf bei der Durchführung solcher Kurse unter den genannten Bedingungen einer hohen Compliance der Teilnehmer und einer sicheren Führung durch die Kursleiter und die MA am Veranstaltungsort. Dafür bedarf es im Vorfeld und während der Durchführung einer klaren Kommunikation der Regeln und Bedingungen sowie einer besonderen Anstrengung der Kursleiter, Referenten und Tutoren. Anzumerken ist, dass im Veranstaltungszeitraum in Hamburg ein „Teil-Lockdown“ herrschte [1], sodass auch außerhalb der Kurszeiten für die Teilnehmer und Tutoren die Kontakte limitiert waren. Das Ergebnis unserer Evaluation und die insgesamt hohe Zustimmung unserer TN hat uns deutlich gemacht, dass solche Konzepte erfolgreich und mit großer Zufriedenheit für alle Beteiligten durchgeführt werden können. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen beteiligten TN, Referenten und Tutoren für den Einsatz bei diesem Kurs.


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Autorinnen/Autoren

Dr. Sebastian Wirtz

Asklepios Klinik Barmbek, Hamburg

Dr. Ulf Harding

Klinikum Wolfsburg

Jochen Hoedtke

Asklepios Klinik Barmbek, Hamburg

Dr. Uli Trappe

BG-Klinikum Hamburg

Interessenkonflikt

Die Autoren sind Mitglieder im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärzte e. V. (AGNN) und sind Mitveranstalter von Notarztkursen.

  • Literatur

  • 1 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (30.10.2020). Im Internet (Stand: 30.10.2020). https://www.hamburg.de/verordnung/

Korrespondenzadresse

Dr. Sebastian Wirtz
Asklepios Klinik Barmbek, Hamburg
Rübenkamp 220
22307 Hamburg
Deutschland   

Publication History

Article published online:
12 February 2021

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Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

  • Literatur

  • 1 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (30.10.2020). Im Internet (Stand: 30.10.2020). https://www.hamburg.de/verordnung/