Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2021; 16(02): 69-71
DOI: 10.1055/a-1334-1469
Praxis
Steuerrecht
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Update: Bareinnahmen in der Heilpraktikerpraxis

Uwe Geweke
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Publication History

Publication Date:
15 April 2021 (online)

Summary

Aufgrund steuerrechtlicher Änderungen in den Jahren 2017 und 2020 gelten bei der Erfassung von Bareinnahmen und der Kassenführung neue Vorschriften. Sie betreffen insbesondere die Einzelaufzeichnungspflicht für Bareinnahmen, die Kassen-Nachschau und technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische beziehungsweise digitale Kassensysteme. Viele Heilpraktiker nutzen die sogenannte offene Ladenkasse. Hier empfiehlt sich zusätzlich zur Einzelaufzeichnung ein Kassenbericht.