ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2021; 130(06): 298-299
DOI: 10.1055/a-1508-3627
Die junge Praxis

Kinder sind unsere Patienten von morgen

Sandra Rauh

Nachdem wir uns in der Beitragsreihe zur zahnärztlichen Abrechnung in den vergangenen Ausgaben der jungen Praxis bereits mit Aufklärungsparagrafen und der Dokumentation sowie den beiden Themen Implantologie und Parodontitistherapie gewidmet haben, wenden wir uns heute einer besonderen Patientengruppe zu, den Kindern.

Durch den steigenden Anteil an Senioren hat sich die Altersstruktur der Patient*innen in einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis in den letzten Jahrzehnten nach oben verschoben. Perspektivisch sollten wir daher ein erhöhtes Augenmerk auf die „Patienten der Zukunft“ legen und junge Familien und deren Kinder herzlich willkommen in der Zahnarztpraxis heißen. Da die Behandlung von Kindern jedoch nicht immer einfach ist und häufig viel Geduld erfordert, müssen sowohl das Behandlungskonzept als auch die dazugehörige Abrechnung klug durchdacht sein.

Schon beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages ist nämlich zu beachten, dass wir in der Praxis zwar häufig die Begleitpersonen eines Kindes kennen, jedoch bedeutet das nicht, dass wir damit auch wissen, wer erziehungsberechtigt und somit der gesetzliche Vertreter des Kindes ist. Dies ist jedoch von Bedeutung, wenn wir sicher gehen wollen, dass Aufklärung und Therapievorschläge mit den richtigen Personen besprochen werden und deren Einverständnis zur Behandlung auch rechtskräftig ist. Minderjährige sind im Alter von 7 bis 17 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig und benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) damit wir sie behandeln dürfen. Bei weiteren sorgeberechtigten Angehörigen (Pflegeeltern, Großeltern o.ä.) empfiehlt sich die Anfertigung einer Kopie der entsprechenden Berechtigung für die Patientenkartei. Der Rechnungsempfänger sollte übrigens auch mit Namen, Anschrift und ggf. Geburtsdatum dokumentiert sein, darüber hinaus ist seine Unterschrift erforderlich, wenn Sie Privatleistungen in Rechnung stellen und diese über ein Rechenzentrum zustellen und absichern lassen möchten.



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Article published online:
29 June 2021

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