Im OP 2022; 12(01): 47
DOI: 10.1055/a-1631-9286
ATA
OTA-Mitteilungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 01.01.2022 greift das neue ATA-OTA-Gesetz. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird die Ausbildung unserer Berufsgruppen nun bundeseinheitlich geregelt. Im Hinblick auf das vor uns liegende neue Jahr und die weitere berufspolitische Perspektive freuen wir uns als Verband sehr auf die zukünftige Arbeit.

Waren bisher verschiedene Landesregelungen maßgeblich für die Ausbildung der ATA und OTA, so müssen nun landesweit einheitliche Ausbildungsstrukturen gebildet werden. Dies ist eine große Chance für unsere Berufsgruppen. Hierdurch müssen alle Ausbildungsträger ihre Rahmenpläne einheitlich an die neue Verordnung anpassen. Da unser Verband an der Gestaltung maßgeblich beteiligt war, stehen wir den Trägern hier mit unserer Expertise gern zur Verfügung. Sprecht uns an: management@ata-ota.org.

Mit einer erfolgreichen Umsetzung des neuen ATA-OTA-Gesetzes sehen wir eine weitere Möglichkeit, unsere Berufsgruppen zu professionalisieren. Dazu gehört vor allem unser eigenes Selbstbild im Beruf: Welche Werte vertreten wir in unseren Arbeitsfeldern? Welchen Anspruch von Qualifikation und Fortbildung habe ich an mich selbst? Mit welcher Erwartung beginne ich meine Tätigkeiten und wie gestalte ich selbst mein Arbeitsumfeld?

Gerade jetzt beginnt die Arbeit für die Berufsgruppen der ATA und OTA, die die letzten Jahre größtenteils damit beschäftigt waren, sich in den OP-Sälen zu emanzipieren und für die staatliche Anerkennung zu kämpfen. Nun geht es in der Entwicklung weiter: In § 7 ATA-OTA-Gesetz steht, dass lebenslanges Lernen als Teil der beruflichen Biografie zu verstehen ist und die „[…] erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und zur Mitwirkung, insbesondere in den operativen oder anästhesiologischen Bereichen der stationären und ambulanten Versorgung sowie in weiteren diagnostischen und therapeutischen Versorgungsbereichen […]“ [1] entwickelt beziehungsweise aufgebaut werden sollen.

Unser Verband hat sich seit 2018 aktiv in die Entwicklung des ATA-OTA-Gesetzes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) im Bundesministerium für Gesundheit und dem dazugehörigen Expertengremium für die ATA-OTA-Ausbildung eingebracht. Deshalb haben wir uns nun als Interessenvertretung an die Landesbehörden gewandt, um wichtige Zielstellungen umzusetzen. Dabei geht es unter anderem darum, die Einführung des ATA-OTA-Gesetzes auf den Landesebenen zu unterstützen und die berufspolitische Zusammenarbeit auszubauen – orientiert an den Bedürfnissen unseres Berufsbilds.



Publication History

Article published online:
21 December 2021

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  • Literatur

  • 1 Igl G. Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) und Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV). Gesetzestext, § 7 Ziel der Ausbildung. Heidelberg: medhochzwei Verlag GmbH; 2021