Rehabilitation (Stuttg) 2022; 61(01): 8
DOI: 10.1055/a-1727-0420
Aktuelles

Neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.11.2021 eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) beschlossen. In der Richtlinie, die die Regelungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) konkretisiert, ist festgelegt, wann welche Thera-pieleistungen verordnet werden können, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll. Qualitätssichernde Vorgaben für Wohneinheiten, in denen beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten betreut werden, sollen in Rahmenempfehlungen folgen. Eine wesentliche Neuerung der AKI-RL ist, dass bei beatmungspflichtig eingestuften Patientinnen und Patienten sehr frühzeitig und regelmäßig überprüft wird, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist. Um in Kraft zu treten, muss die Richtlinie noch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.



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Article published online:
17 February 2022

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