Klinische Neurophysiologie 2022; 53(01): 68-69
DOI: 10.1055/a-1734-2481
FNTA | Fortbildung

Anpassung der Berufsbezeichnung und noch einiges mehr – das neue Gesetz für Medizin Technologische Berufe (MTBG-bisher MTA-Gesetz)

Claudia Rössing
,
Dorothee Berief

Die Berufsausübung der MTA-Berufe basiert auf dem MTA-Gesetz (MTAG) von 1993. Seitdem gab es vielfältige Veränderungen im Klinik- und Praxisalltag, die eine Novellierung des Gesetzes dringend erforderlich machten. Dafür setzte sich in den vergangenen Jahren der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) ein. Im Juni 2020 erreichte den Bundesvorstand des DVTA die Information aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass die Neuordnung des MTAG auf den Weg gebracht wird. Ab 01.01.2023 tritt das neue MT-Berufe-Gesetz in Kraft.



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Article published online:
02 March 2022

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