Rehabilitation (Stuttg) 2022; 61(02): 78
DOI: 10.1055/a-1780-1133
Aktuelles

Zugang zu geriatrischer und Anschluss-Reha verbessert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 die Rehabilitations-Richtlinie (Reha-RL) angepasst, um die geriatrische Rehabilitation zu stärken und den Zugang zur Anschlussrehabilitation zu erleichtern. Den Auftrag dazu erhielt er durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). In den neuen Regelungen der Richtlinie ist insbesondere Folgendes festgelegt: Im Falle der vertragsärztlichen Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation an Patienten ab 70 Jahren prüfen nicht mehr die gesetzlichen Krankenkassen, sondern die verordnenden Ärztinnen und Ärzte, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist; die Krankenkassen sind an diese Feststellung gebunden. Auf dem Verordnungsformular müssen neben der medizinischen Indikation mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose sowie zwei geriatrietypische Diagnosen dokumentiert und die aus diesen resultierenden Schädigungen mit mindestens zwei Funktionstests nachgewiesen werden (siehe § 15 [neu] Reha-RL).



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Article published online:
25 April 2022

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