Rehabilitation (Stuttg) 2022; 61(02): 82-87
DOI: 10.1055/a-1793-7027
Recht – Meinung – Management

Weitere Klärungen zum Datenschutz in der Rehabilitation

Marcus Schian
,
Thomas Stähler

1. Einleitung

2019 wurde auf Ebene der BAR eine erste Arbeitshilfe zum „Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess“ (Arbeitshilfe DS I) erarbeitet und veröffentlicht[1]. Die Arbeitshilfe wurde in dieser Zeitschrift vorgestellt[2]. Ende 2021 folgte eine weitere Arbeitshilfe zum „Datenschutz in der Rehabilitation“ (Arbeitshilfe DS II)[3]. Sie greift Themen auf, die in der ersten Arbeitshilfe noch nicht behandelt worden waren. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Arbeitshilfe und die darin herausgearbeiteten weiteren Klärungen datenschutzrechtlicher Fragen im Reha-Prozess überblicksartig vor und baut dabei auf den grundsätzlichen Ausführungen im vorstehend genannten Beitrag aus 2020 auf. Die neuen Klärungen beziehen sich insbesondere auf die Übermittlung von Gutachten und Entlassungsberichten zwischen Reha-Trägern, auf die Zusammenarbeit von Trägern mit anderen wesentlichen Akteuren wie Ärzten, Gutachtern und Reha-Leistungserbringern sowie auf die Aktivitäten und Kooperationsbeziehungen wesentlicher Akteure in den bisher noch nicht betrachteten Prozessphasen Leistungsdurchführung und Aktivitäten zum/nach Leistungsende. Nach einer kompakten Darstellung des Hintergrunds betreffend die Herausforderungen, Rechtsgrundlagen und Systematik des Datenschutzes im Reha-Prozess sowie den Reha-Prozess selbst (2. und 3.) werden die neuen Klärungen gegliedert entlang der Phasen des Reha-Prozesses überblicksartig vorgestellt (4.–7). Der Beitrag schließt mit Fazit und Ausblick (8.)



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Article published online:
25 April 2022

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