Zentralbl Chir 2022; 147(06): 518-519
DOI: 10.1055/a-1811-3514
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

Schmerzensgeld nach 14 Jahren?

Zur prozessualen Bedeutung der medizinischen Behandlungsdokumentation Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.07.2021 – Az. 8 U 165/20
Albrecht Wienke
1   Wienke und Becker – Köln, Köln, Deutschland
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Die medizinische Behandlungsdokumentation ist in Arzthaftungsprozessen regelmäßig von entscheidender Bedeutung. In erster Linie dient sie der objektiven Rekonstruktion des medizinischen Sachverhalts. Dabei gilt: Ist eine dokumentationspflichtige Maßnahme nicht dokumentiert, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme auch nicht durchgeführt wurde, vgl. §630h Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu den wesentlichen dokumentationspflichtigen Aspekten zählen die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien, Eingriffe sowie Einwilligungen und Aufklärungen. Bei interventionellen oder operativen Eingriffen kommt es regelmäßig auf die dokumentierten Inhalte des jeweiligen Eingriffs im OP-Bericht und die Aufklärungsdokumentation in Form von Aufklärungsbögen an. Doch was geschieht eigentlich, wenn die maßgeblichen Behandlungsunterlagen (z. B. OP-Bericht und Aufklärungsbogen) im Zeitpunkt des Prozesses bereits vernichtet wurden?



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Article published online:
07 December 2022

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