physiopraxis 2023; 21(01): 6-9
DOI: 10.1055/a-1964-2878
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Therapeut*innen sehen ihre Stellen gefährdet – Pflegebudget

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Seit 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und parallel zu ihnen über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert.© Destina/stock.adobe.com

Am 20. Oktober 2022 wurde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von der Regierung verabschiedet. Dieses sieht vor, dass ab 2025 nur noch qualifizierte Pflegekräfte, die bei der unmittelbaren Versorgung von Patient*innen auf bettenführenden Stationen eingesetzt werden, im Pflegebudget berücksichtigt werden. Berufsgruppen wie Hebammen, Ergo- und Physiotherapeut*innen fühlten sich verunsichert und fürchteten, dass ihre Stellen aufgrund des neues Gesetzes gekürzt werden könnten.

Der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) klärte dazu für die Heilmittelberufe auf seiner Internetseite auf: „Das Pflegebudget ist für pflegebezogene Tätigkeiten gedacht und richtet sich an die pflegerischen Berufsgruppen. Die übrigen Berufsgruppen spielen nur dann eine Rolle, wenn sie einen ‚pflegeentlastenden Beitrag‘ liefern. Ergotherapiestellen an sich werden nicht über das Pflegebudget finanziert. Für die Finanzierung und Festsetzung von Ergotherapiestellen in Kliniken gibt es keine rechtliche Grundlage, allenfalls indirekt durch die Festschreibung von einzelnen therapeutischen Leistungen im Rahmen einzelner Fallpauschalen (OPS-Ziffern). Von daher ist das Thema der Stellenfinanzierung in Kliniken grundsätzlich wichtig, steht aber nicht direkt im Zusammenhang mit dem Pflegebudget beziehungsweise den aktuellen Änderungen im Pflegebudget. Denn die jetzige Änderung im Pflegebudget will die pflegeentlastenden Anteile durch andere Berufsgruppen aufheben.“ Die Hebammen hingegen seien in den Komplexleistungen bislang kaum abgebildet, sodass sie in der Vergangenheit häufig vom Pflegebudget profitiert hätten. Ihr Tätigkeitsfeld überschneidet sich außerdem sehr viel mehr mit dem der Pflege, sodass sie durchaus oft an pflegerischen oder pflegeentlastenden Maßnahmen beteiligt sind. Aufgrund dessen starteten die Hebammen eine Petition (bit.ly/Hebammen_Pflegebudget), die bis zum Datum der Drucklegung dieser Ausgabe Mitte Dezember 2022 bereits mehr als 1,6 Millionen Menschen unterzeichnet hatten. Anfang November 2022 gab Bundesgesundheitsminister Lauterbach bekannt, dass die Hebammen definitiv nicht aus dem Pflegebudget gestrichen werden sollen: „Geburtshilfe und Kinderheilkunde dürfen nicht dem Spardiktat des alten Krankenhaussystems unterworfen sein.“ Ein Erfolg für die Berufsgruppe!

Auch für Heilmittelerbringende existieren Petitionen gegen die Streichung aus dem Pflegebudget (bit.ly/Petitionen_Pflegebudget). Fraglich ist jedoch deren Relevanz – sollten Therapeut*innen bezüglich pflegerischer Tätigkeiten doch eher eine kleine Rolle spielen. Fakt ist jedoch auch, dass viele Kliniken bislang das Pflegebudget nutzten, um Therapiestellen zu finanzieren, auch wenn diese nicht oder nur wenig an der Pflege beteiligt waren.

mru



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Article published online:
11 January 2023

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