Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert in einem Ende
Dezember 2022 vorgelegten Bericht (Bundestagsdrucksache 20/5150)
über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). In dem
„Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel
25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes“ werden die Ausgangslage, die
Untersuchungsergebnisse und die Verlängerung von vier
Begleitmaßnahmen zum BTHG behandelt: Umsetzungsbegleitung BTHG,
Wirkungsprognose, Evaluation modellhafte Erprobung und Finanzuntersuchung. Die
umfangreichen Einzelberichte zu den Maßnahmen sind als Anlagen im Dokument
enthalten.