retten! 2025; 14(04): 250-257
DOI: 10.1055/a-2319-4081
Fachwissen

Evidenzbasierte Versorgung des Status epilepticus – Von der Leitlinie in die rettungsdienstliche Praxis

Julian Heilmann
,
Sebastian Koch
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Dauert ein epileptischer Anfall außergewöhnlich lange oder kommt es zu einer Serie von Anfällen, zwischen denen der Betroffene sich nicht vollständig erholt, spricht man von einem Status epilepticus – meist bei einer Dauer ab 5min. Bei diesem lebensbedrohlichen Zustand ist evidenzbasiertes Handeln wesentliche Grundlage.

Kernaussagen
  • Unsere Untersuchung zeigt lokal und regional unterschiedliche Handlungsempfehlungen für den hessischen Rettungsdienst zum Vorgehen beim Status epilepticus. Möglicherweise gibt es in anderen Bundesländern einen ähnlichen Flickenteppich.

  • Beim Beispiel Dosierung von Midazolam beim Status epilepticus des Erwachsenen entsprach keine der lokalen hessischen Handlungsanweisungen für den Rettungsdienst der Empfehlung der S2k-Leitlinie.

  • Laut § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V sollen die Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen [12]. Das lässt sich mit den aufgezeigten und zitierten Ergebnissen aktuell nicht bestätigen.

  • Es ist dringend notwendig, dass die lokalen Handlungsempfehlungen zeitnah an die aktuellen Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften angepasst und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

  • Da die zugrunde liegenden Leitlinien deutschlandweit gültig sind, wäre es im Sinne einer evidenzbasierten Notfallversorgung, diese nicht nur innerhalb der Bundesländer einheitlich zu gestalten, sondern flächendeckend für Deutschland. Einheitliche Handlungsempfehlungen würden es ermöglichen, dass die Patienten unabhängig vom Einsatzort eine patientenorientierte Behandlung erhalten, die einem einheitlichen aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entspricht.



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Article published online:
15 September 2025

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