Abkürzungsverzeichnis
ADR:
„Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
auf der Straße“ (Accord européen relatif au transport international des marchandises
dangereuses par route)
CF:
Core Facility für Multimodale Kleintierbildgebung
CT:
Computertomografie
DIN:
Deutsches Institut für Normung
Fa.:
Firma
HU:
Hounsfield Units
HWZ:
Halbwertszeit
ID:
Innendurchmesser
KGW:
Körpergewicht
MRT:
Magnetresonanztomografie
MTR:
Medizinische Technologen/Technologinnen für Radiologie
MW:
Mittelwert
OSL:
Optisch stimulierte Lumineszenz-Dosimeter
PET:
Positronen-Emissions-Tomografie
RiPhyKo:
Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen
SSB:
Strahlenschutzbeauftragter
SSV:
Strahlenschutzverantwortlicher
StrlSchG:
Strahlenschutzgesetz
StrlSchV:
Strahlenschutzverordnung
Einleitung
Im Bereich der biomedizinischen Forschung hat die Verwendung bildgebender Verfahren
wie z.B. Röntgen, Single-Photon-Emissionscomputertomografie und der Positronen-Emissions-Tomografie/Computertomografie
(PET/CT) in Tierversuchen stark zugenommen [1 ]
[2 ]. Die Verfahren liefern dabei Erkenntnisse über Anatomie und Morphologie sowie physiologische
und pathophysiologische Prozesse. Zusätzlich können sie aufgrund ihres nicht-invasiven
Charakters und der Möglichkeit von longitudinalen Studiendesigns zur Reduktion der
Tierzahl führen [3 ].
Diese leistungsstarken Bildgebungsverfahren gehen mit einer potenziellen Strahlenbelastung
einher, die eine sorgfältige Beachtung von Strahlenschutzstrategien und ‑maßnahmen
erforderlich machen. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des strahlenexponierten Personals,
aber auch von unbeteiligten Kollegen und der Umwelt. Um die Schutzziele zu erreichen,
sind eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen
und Strahlung zu beachten [4 ].
Vor allem bei tierexperimentellen Studien mit PET/CT-Bildgebung und den dafür notwendigen
offenen, hochenergetisch strahlenden Radiopharmaka ist der Strahlenschutz ein vielschichtiges
Unterfangen, das die Anwendung von Abschirmtechniken und die umsichtige Handhabung
der Strahlenquellen umfasst [5 ]. Die PET ist ein Untersuchungsverfahren, bei dem die Verteilung eines radioaktiv
markierten Radiopharmakons im Organismus beobachtet wird, nachdem das Radiopharmakon
dem Organismus intravenös injiziert wurde. Dadurch lassen sich Rückschlüsse auf die
zugrunde liegenden physiologischen bzw. pathophysiologischen Prozesse ziehen [6 ]. Physikalisch beruht das Verfahren auf der Detektion von zwei Gammaphotonen, die
aus der Annihilation des aus dem Radionuklid emittierten Positrons und eines Elektrons
entstehen. Für die Markierung der Tracer kommen eine Vielzahl unterschiedlicher radioaktiven
Isotopen in Betracht, z.B. 11 C, 68 Ga, 18 F oder 89 Zr.
Während die Grundsätze des Strahlenschutzes und deren Anwendung in der klinischen
Umgebung umfassend untersucht und Arbeitsprozesse standardisiert wurden [4 ]
[7 ]
[8 ]
[9 ], erfordern die speziellen Rahmenbedingungen, die mit Tierversuchen verbunden sind,
maßgeschneiderte Ansätze, um mögliche Gefährdungen, zum Beispiel durch unbeabsichtigte
Exposition, wirksam zu minimieren.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über rechtliche Anforderungen des Strahlenschutzes
im Bereich der präklinischen PET/CT-Bildgebung geben. Die vorgestellte praktische
Umsetzung dieser Vorgaben erlaubt es Forschern, sich in den komplexen Anforderungen
([Tab. 1 ]) des Strahlenschutzes besser zurechtzufinden und so eine verantwortungsvolle und
effektive Nutzung der PET/CT-Bildgebung zu gewährleisten.
Tab. 1 Übersicht über die baulichen, organisatorischen und personellen Anforderungen beim
Umgang mit radioaktiven Stoffen oberhalb der nuklidspezifischen Freigrenze.
Bauliche Anforderungen [10 ]
[11 ]
[12 ]
1.
Abgrenzung und Zugangsbeschränkung
Bauliche Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche
Kennzeichnung der Strahlenschutzbereiche ([Abb. 2 ])
Zutritt über Zwangswege
Personenschleuse sinnvoll; ab Raumkategorie 2 verpflichtend
Zugang nur für autorisiertes Personal; Sicherstellung durch geeignetes Schließsystem
Verlassen der Strahlenschutzbereiche nach Freimessen von Personal und Gegenständen
2.
Abschirmung
Abgrenzung des allgemeinen Betriebsgeländes
Abschirmung von Strahlenschutzbereichen (Grenzwert: 1mSv/Jahr)
Bei Kleintierbildgebung meist vorhandene Abschirmung von Wänden ausreichend
3.
Diebstahlschutz
Sicherungsstufe bestimmt barrieretechnische Anforderung an Fassaden, Räume und Aufbewahrungsbehältnisse
Identifikation aller möglichen Entwendungspfade
Schaffung ausreichender Beleuchtung, ggf. Installation einer Einbruchsmeldeanlage
Notfallpläne für den Fall einer Entwendung oder unbefugten Zugriffs
4.
Brandschutz
Gefährdungsstufe bestimmt notwendige Feuerwiderstandsfähigkeit der Baustoffe von Wänden
und Decken, Türen und Schleusen, Kabelführungen, Rohrleitungen und Lüftungskanälen
Einrichtung von Brand- und Rauchabschnitten
Entfernung potenzieller Brandlasten
5.
Luftführung und Abluft
Raumkategorie bestimmt Maßnahmen zur Verhinderung der Kontamination von Zu- und Abluftsystemen
Verhinderung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in nicht-genehmigte Räume
Verhinderung der Inhalation von radioaktiven Stoffen durch effiziente Luftzirkulation
und -abfuhr
Verwendung von Schleusen und Abzügen ohne Beeinträchtigung der Luftzirkulation
Ausschluss der Umkehr der Strömungsrichtung
Abfuhr der Fortluft immer über das Dach mit Möglichkeit der Probenentnahme ab Raumkategorie
2
6.
Abwasser
Analog zur Luftführung, Raumkategorie bestimmt Umfang der Maßnahmen
Verhinderung der Kontamination des allgemeinen Wasserkreislaufs durch Gestaltung der
Abwasserleitungen bzw. lokale Filterung oder Aufbewahrung des kontaminierten Abwassers
Probenentnahme des Abwassers muss möglich sein
Bei Kleintierversuchen kaum kontaminiertes Abwasser
Organisatorische Anforderungen
1.
Festlegen der Verantwortlichkeiten
Falls Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) nicht fachkundig oder keine Ressourcen,
um eigenständig Pflichten nachzugehen: Bestellung von Strahlenschutzbeauftragen (SSB)
mit Fachkundengruppe S4.2 für Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im Bereich des
105 fachen der Freigrenze [13 ]
SSB verantwortet Einhaltung des Strahlenschutzes vor Ort, z.B. Festlegen von Strahlenschutzmaßnahmen,
Prüfung deren Wirksamkeit und Optimieren der Maßnahmen
Bei Anwendung am Tier kein fachkundiger Arzt nötig
2.
Strahlenschutzanweisung
Anweisungen bzgl. des täglichen Umgangs mit den radioaktiven Stoffen
Hinweise zu Maßnahmen bei einer Havarie (Notfallpläne)
Bereitstellung von Mitteln zur Dekontamination und Begrenzung der Strahlenexposition
Kontaktdaten zur schnellen Kommunikation mit den fachkundigen Ansprechpartnern
Nutzung von Arbeitsanweisungen zur Standardisierung von Prozessen
3.
Angewandter Strahlenschutz
Bereitstellung geeigneter Abschirmung durch Spritzenabschirmungen, Greifgeräte, Bleiburgen
etc.
Einführung von Dosisrichtwerten zur Optimierung/Reduzierung der Exposition
4.
Dokumentation
Dokumentation und Bilanzierung der vorhandenen Aktivität im Strahlenschutzbereich
Auflistung aller radioaktiver Quellen (Prüfquellen)
Jährliche Dichtheitsprüfung umschlossener Quellen durch Sachverständigen
Dokumentation der erteilten Unterweisungen
Personelle Anforderungen
1.
Dosimetrische Überwachung
Überwachung der Strahlenexposition der Mitarbeitenden durch personengebundene amtliche
Dosimeter (Ganzkörper- und Handdosis, ggf. Augenlinsendosis, [Abb. 4 ])
Prüfung und Einordnung der Dosimetrieresultate
Eingruppierung der beruflich exponierten Personen anhand der zu erwartenden Dosis
und des Inkorporationsrisikos, üblicherweise in Kategorie A [14 ]
Regelmäßige betriebsärztliche Untersuchung der beruflich exponierten Personen durch
berechtigten Arzt
2.
Einweisung und Fachkunde
Einweisung von neuem Personal bei Tätigkeit in Strahlenschutzbereichen
Jährliche Unterweisungspflicht für jedwedes Personal, das den Strahlenschutzbereich
betritt, z.B. auch für Tierpfleger, Techniker, Reinigungskräfte
Nachweis der Fachkunde der SSB
Des Weiteren zeigen wir – nach unserem Wissen erstmalig – Personen- und Fingerdosiswerte,
die während des Betriebes einer Einrichtung für Kleintierbildgebung gewonnen wurden
und vergleichen diese sowohl mit Werten aus der Klinik für Nuklearmedizin am Standort
als auch mit Werten, die in der Literatur der letzten 6 Jahre zu entnehmen sind.
Regulatorische Anforderungen
Regulatorische Anforderungen
Das übergeordnete Ziel der gesetzlichen Regelungen ist der Schutz von Mensch und Natur
vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz
(StrlSchG) [15 ] ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren Aktivität die nuklidspezifische Freigrenze
gemäß Anlage 4 Tabelle 1 Spalten 2 und 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) [14 ] überschreitet, genehmigungspflichtig. Die hierzu erforderliche Umgangsgenehmigung
ist durch den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) der Einrichtung bei der atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde des betreffenden Bundeslandes zu beantragen. Ist darüber hinaus die
CT-Komponente als Vollschutzgerät ausgeführt, ist diese gemäß §19 StrSchG der Aufsichtsbehörde
nur anzuzeigen. Der SSV ist persönlich verpflichtet, für die Einhaltung der Regelungen
aus dem StrlSchG und der dazu gehörigen Rechtsverordnung, der StrlSchV, Sorge zu tragen
und den dafür erforderlichen Rahmen aus Ausstattung und Personal zu schaffen. Gesetze
und Verordnungen bilden den Rechtsrahmen, deren Umsetzung in Normen, Richt- und Leitlinien
spezifiziert wird. Bereits bei der Planung von Laboratorien und Betriebsräumen haben
letztere eine enorme Bedeutung.
Weist der SSV im Antragsverfahren nach, dass der sichere Umgang mit den radioaktiven
Stoffen gewährleistet ist, muss die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilen. Die
Anforderungen richten sich nach Art und Schwere der Gefährdung, welche sich aus dem
Umgang mit den radioaktiven Stoffen ergeben. Grundlage jeder Gefährdungsbeurteilung
ist die Festlegung von Tätigkeiten und deren Zuordnung zu Umgangsorten. Aus der Art
der Tätigkeit lassen sich Expositionsrisiken, Inkorporations- und Kontaminationsgefahren
ableiten. Maßgebend ist dabei das Verhältnis aus potenzieller Dosisbelastung von Personen,
die in Kontakt zur ionisierenden Strahlung kommen, zu den gesetzlichen Dosisgrenzwerten.
Während die Belastung aufgrund externer Strahlungsquellen sich aus deren nuklidspezifischen
Dosisleistungskonstanten, der Aktivität, Arbeitsabstand und Aufenthaltszeit bestimmt,
ist für die Dosisbelastung durch Inkorporation zu betrachten, welcher Anteil der Aktivität
aufgenommen werden kann. Flüchtige radioaktive Stoffe sind mit einem höheren Risiko
verknüpft als flüssige oder feste nichtflüchtige Stoffe. Aus dem Inkorporationsfaktor,
dem nuklidspezifischen Dosiskoeffizient und der Aktivität lässt sich gemäß Richtlinie
für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen (RiPhyKo)
[16 ] die Inkorporationsgefahr beurteilen.
Mit den Gefährdungsbeurteilungen auf Grundlage der verwendeten Aktivitäten und Nuklide
werden Einordnungen in Klassen vorgenommen. Beispielhaft seien hier die Raumkategorien,
Sicherheitsstufen sowie die Strahlenschutzbereiche genannt. Anhand der Klassen ergeben
sich anschließend konkrete Anforderungen an Bau, Technik und Strahlenschutzorganisation
[10 ]
[11 ]
[12 ], die in [Tab. 1 ] aufgeführt sind.
Training und Unterweisungen im Umgang mit Radioaktiven Stoffen
Training und Unterweisungen im Umgang mit Radioaktiven Stoffen
Vor dem ersten Umgang mit radioaktiven Stoffen steht die Erstunterweisung nach § 63
StrlSchG [15 ] sowie die anschließend jährliche Pflichtunterweisung. Diese sollen das Bewusstsein
für alle Belange des Strahlenschutzes bei jedem Mitarbeitenden schärfen und die wichtigsten
Verhaltensregeln vermitteln. Neben der Drei-A-Regel im Strahlenschutz (Abstand vergrößern,
Abschirmung verwenden, Aufenthaltsdauer minimieren) stellen die ortspezifische Schulung
und das praktische Training der Arbeitsabläufe im Umgang mit radioaktiven Stoffen
wichtige Faktoren zur Minimierung der Strahlenexposition dar. Wesentliche Inhalte
der Schulungen umfassen das Portionieren und Abfüllen kleiner Tracermengen, die effektive
Beseitigung von Kontaminationen sowie das sachgerechte Handling strahlender Tiere
unter Berücksichtigung der spezifischen, räumlichen Gegebenheiten und Bedingungen
des jeweiligen Labors.
Praktisches Arbeiten und Umsetzung des Strahlenschutzes
Praktisches Arbeiten und Umsetzung des Strahlenschutzes
Über allen praktischen Tätigkeiten der Kleintier-PET/CT steht aus Sicht des Strahlenschutzes
das ALARA-Prinzip (“as low as reasonable achievable”) [17 ], d.h. die Dosis durch ionisierende Strahlung muss so niedrig wie vernünftigerweise
erreichbar gehalten werden.
Der Umgang mit den Radiopharmaka in einer Einrichtung für Kleintier-PET/CT beginnt,
wie in der humanen PET/CT, mit dessen Anlieferung ([Abb. 1 ]
a, b ). Je nach Standortverfügbarkeit werden diese aus speziellen Radiochemie- oder Radiopharmazieabteilungen
der Klinika oder von externen Dienstleistern bezogen. In jedem Fall sind hierbei die
gesonderten Erfordernisse beim Transport radioaktiver Stoffe gemäß Teil 2.2.7 ADR
[18 ] zu beachten. Dies umfasst bei Überschreiten von Grenzwerten die Beantragung einer
Transportgenehmigung gemäß § 27 StrlSchG, die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
(SSB) für den Transport, die Schulungen der Fahrer, Ausrüstung der Fahrzeuge oder
die adäquate Transportdokumentation. Die Radiotracer werden gemäß den Vorschriften
[19 ] je nach Aktivität des Versandstückes als freigestelltes Versandstück (UN2910) oder
als radioaktiver Stoff (UN2915) in einer Verpackung gemäß Typ A-Versandstück zur Einrichtung
geliefert. Die Lieferung wird vom Transporteur und einem Mitarbeitenden der Einrichtung
dokumentiert und gegengezeichnet. Nach der Ankunft wird der Radiotracer im Transportgefäß
in das Heißlabor (Kontrollbereich, siehe [Abb. 2 ]) gebracht und aus dem Transportgefäß entnommen. Die erhaltene Gesamtradioaktivität
wird mittels eines Aktivimeters überprüft und ebenfalls dokumentiert. Anschließend
wird das Gefäß mit dem Radiotracer in eine geeignete Bleiabschirmung verbracht und
zusätzlich hinter einer weiteren Bleiabschirmung gelagert. Da man bei diesem Schritt
häufig mit der maximalen Arbeitsaktivität gemäß Umgangsgenehmigung arbeitet, ist die
Strahlenexposition potenziell am höchsten. Greifhilfen und Gefäßabschirmungen sind,
wann immer arbeitstechnisch möglich, zu verwenden ([Abb. 1 ]c), um die Exposition zu verringern [20 ].
Abb. 1
a Lieferung des Radiopharmakon in geschirmtem Transportbehälter b geöffneter Transportbehälter mit innenliegendem Abschirmungsbehälter und Vail in
der Mitte c Handling des Vails mit Radiopharmakon unter Zuhilfenahme einer Greifzange, Arbeiten
innerhalb einer Bleiabschirmung mit Sichtfenster d Transportabschirmung mit abgefülltem Radiopharmakon in Feindosierungsspritze für
die Injektion ins Tier e Maus in Narkose – Vorbereitung für Injektion des Tracers in die Schwanzvene f Mikrokatheter in der Schwanzvene einer Maus g, h Konnektierung der Radiopharmakonspritze am Mikrokatheter i Injektion des Radiopharmakon mittels Spritzenpumpe bei einer Maus im PET/CT für einen
dynamischen Scan.
Abb. 2 Grundriss der Core Facility für multimodale Kleintierbildgebung an der Universitätsmedizin
Rostock mit PET/CT-Bildgebungssystem (Inveon Multimodality PET/CT, Siemens Healthineers),
µCT (Skyscan 1076, Bruker) und 7 Tesla Biospec MRT (Bruker). Transportwege für die
Nuklide im Gebäude sind gekennzeichnet durch Pfeile. Raumarten: 1 – Laborräume, 2
– Messräume, 3 – Schreib- und Auswertearbeiten, 4 – Schleusen, 5 – Dekontaminationsräume
bzw. Räume für die Reinigung von Schutzbekleidung, 6 – Tierhaltungs- und Versuchsräume,
7 – Räume für die Sammlung und ggf. Abklinglagerung und Vorbereitung zum Abtransport
von Reststoffen, 8 – Vorratslager für radioaktive Stoffe, 9 – Lagerräume für Reststoffe,
10 – Räume für Abwasseranlagen, 11 – Räume für Abluft-/Fortluftsystem (nicht gezeigt),
12 – Sozialräume (nicht gezeigt). A – individuell belüftete Käfige, B – Tiervorbereitung/-injektion
und Aufwachbereich, C – Tracerpräparation, D – Kontaminationsmonitor.
Qualitätskontrolle der Scanner u.a. Geräte
Qualitätskontrolle der Scanner u.a. Geräte
Für eine exakte quantitative PET/CT-Bildgebung müssen alle Geräte zur Bestimmung von
Radioaktivität, wie Aktivimeter, Bohrlochmessplatz und insbesondere der PET-Scanner,
regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen werden. Für diese Kontrollen werden herstellerspezifische
Strahlungsquellen benutzt. Üblicherweise werden dafür langlebige radioaktive Nuklide
wie 22 Na, 137 Cs oder 152 Eu mit Aktivitäten im Bereich von 18 kBq bis 20 MBq verwendet. Die Art und Häufigkeit
der Qualitätskontrollen (arbeitstäglich bis jährlich) sowie die dafür notwendigen
Nuklide richten sich nach den Angaben der jeweiligen Hersteller der Geräte.
Die für die Qualitätskontrollen benötigten radioaktiven Strahlungsquellen werden nur
für ihre Verwendung aus ihrer gesicherten Abschirmung entfernt und so kurz wie möglich
gehandhabt. Bei Nichtgebrauch werden diese abgeschirmt und zugriffssicher in einem
Tresor verwahrt.
Bei all diesen Tätigkeiten kommt der Anwender nur kurz mit den radioaktiven Quellen
in Berührung, sodass bei diesen Arbeiten die Expositionszeit in der Regel sehr kurz
(max. 10 s) ist und mit maximalen Arbeitsaktivitäten von typischerweise 20 MBq umgegangen
wird.
Vorbereitung des PET/CT-Scans
Vorbereitung des PET/CT-Scans
Neben der täglichen Qualitätskontrolle bereiten Mitarbeitende den Arbeitsplatz und
die Tiere für die bevorstehenden Versuche vor. Für kurzlebige Nuklide wie 11 C oder 15 O ist es üblich, das Tier für den ersten PET/CT-Scan bereits vor Ankunft des Radiotracers
in der Einrichtung zu narkotisieren und den Injektionskatheter zu legen, um eine schnelle
Injektion des Radiotracers kurz nach seiner Lieferung zu ermöglichen. Bei Nukliden
mit mittleren HWZ wie 18 F oder 68 Ga erfolgt die Vorbereitung des Tiers für den PET/CT-Scan entweder nach oder parallel
zur Ankunft des Radiotracers in der Einrichtung ([Abb. 1 ]
e, f ).
Injektion und Distribution des Radiotracers
Injektion und Distribution des Radiotracers
Kurz vor der geplanten Injektion des Radiotracers wird die benötigte Aktivität von
10 bis 20 MBq in einem tierartspezifischen Volumen (z.B. 5 ml/kg KGW Maus: 20 g –
max. 100 µl) [21 ] in einer Spritze aufgezogen, und die Radioaktivität in der Spritze mit einem Aktivimeter
bestimmt. In der Regel ist mit der Vorbereitung der Spritze einer der höchsten Expositionen
der Mitarbeiter verbunden. Deshalb wird dieser Vorgang hinter einer Bleiabschirmung
mit zusätzlicher Abschirmung des Kopfbereichs durch Bleiglas durchgeführt ([Abb. 1 ]c). Durch routinierte Handhabung dieses Vorgangs lässt sich die Expositionszeit minimieren.
Der Transport der Spritze mit dem Radiotracer vom Heißlabor zum Tier erfolgt in einer
tragbaren Bleitasche ([Abb. 1 ]d).
Bei statischen PET-Scans erfolgt die Injektion des Radiotracers am Vorbereitungsplatz
als manueller Bolus über einen Zeitraum von 2–10 Sekunden ([Abb. 1 ]
g, h ). Bei manueller Applikation werden im humanen Bereich Spritzenabschirmungen verwendet.
Beim Umgang mit Kleintieren ist die Handhabung aufgrund der kleineren Applikationsvolumina
deutlich schwieriger als im Humanen. Spritzenabschirmungen behindern durch ihr Gewicht
die Handhabung beim Anschließen der Spritzenkanüle an den Katheter und führen so zu
Applikationsfehlern und Kontaminationen. Deshalb werden diese oft nicht verwendet
[5 ].
Bei der Injektion ist das Kontaminationsrisiko am höchsten. Lecks am Spritze-Kathetersystem,
zu hoher Applikationsdruck, Rückfluss oder zurückbleibende Flüssigkeitstropfen können
dabei Ursachen für eine Kontamination sein.
Die Restaktivität in der Spritze wird anschließend am Aktivimetermessplatz bestimmt
und in einem Spritzenabwurfbehälter hinter einer Bleiabschirmung entsorgt ([Abb. 3 ]c). Nach der Injektion des Radiotracers wird das Tier in eine gewärmte Anästhesiekammer
überführt. Das Tier verbleibt dort während der Distributionszeit des Tracers und wird
kurz vor Beginn des PET/CT-Scans in den Scanner verbracht.
Abb. 3
a Geschirmter Abfallbehälter für kontaminierte Verbrauchsmaterialien b Oberflächen-Kontaminationsmonitor für die Kontaminationssuche am Arbeitsplatz c Abwurfbehälter für kontaminierte Spritzen und Nadeln hinter einer Bleiabschirmung
(Bleiburg) d Freimessung einer Kontaminationsstelle nach Abklingzeit, Dekontamination konnte initial
nicht erreicht werden (z.B. aufgrund Flüssigkeitseindringung in eine beschädigte Tischoberfläche).
In besonderen Fällen, wie bei der dynamischen PET-Bildgebung, erfolgt direkt nach
der Narkotisierung und dem Legen des Injektionskatheters die Überführung des Tieres
in den PET/CT-Scanner. Nach der Positionierung des Tieres im Gerät wird der Radiotracer
über einen Zeitraum von 30 Sekunden (Mäuse) bis zu einer Minute (Ratten) gleichmäßig
injiziert, während zeitgleich die PET-Bildgebung gestartet wird ([Abb. 1 ]i). Durch die längere Injektionszeit ist eine erhöhte Körper- und Fingerdosis möglich.
Eine Reduzierung der Dosis für die Mitarbeitenden kann hier durch die Verwendung einer
Spritzen- bzw. Injektionspumpe erreicht werden.
PET/CT-Scan
Während der PET/CT-Bildgebung ist die Strahlenexposition der Mitarbeitenden aufgrund
der Abschirmwirkung des Gerätes als gering einzustufen. Bei den CT-Aufnahmen handelt
es sich im präklinischen Bereich häufig um Vollschutzgeräte, weshalb die Exposition
durch Röntgenstrahlung zu vernachlässigen ist. Die Überwachung des Tieres erfolgt
hauptsächlich durch die Kontrolle der Atmung und des Herzrhythmus mittels eines für
Kleintiere geeigneten Vitalparameter-Monitoringsystems (z.B. Biovet, m2m Imaging Corp,
Newark, USA oder Model 1030 Monitoring & Gating System, SA Instruments Inc. Stony
Brook, USA). Eine visuelle/manuelle Überprüfung des Tieres ist nur erforderlich, wenn
Abweichungen von einer physiologischen Spontanatmung oder dem Herzschlag auftreten.
Außerdem ist bei diesem Arbeitsschritt die Distanz zum strahlenden Tier und der Röntgenquelle
einfach zu maximieren.
Nachbereitung bzw. Aufwachphase des Tieres
Nachbereitung bzw. Aufwachphase des Tieres
Nach Abschluss des PET/CT-Scans wird das Tier in einen Käfig hinter einer Abschirmung
überführt. Der Käfig wird durch eine Karte mit dem verwendeten Nuklid und dem Datum
der Freigabe als radioaktiv markiert. Die Tiere verbleiben mindestens bis zum Abklingen
des Radiotracers in der Einrichtung bzw. in Räumlichkeiten, für die eine Umgangsgenehmigung
vorliegt. Nach dem Abklingen des Radiotracers ist eine Überführung in andere Tierhaltungsbereiche
wieder möglich.
Wenn bei Versuchen die Tötung des Tieres und Entnahme von Organen direkt nach dem
PET/CT-Scan erforderlich ist, wird dies unter besonderer Vorsicht zur Vermeidung von
Kontaminationen durchgeführt. Der Tierkadaver oder die entnommenen Organe werden anschließend
bis zum Abklingen des Radiotracers im Heißlabor aufbewahrt. Wird eine transkardiale
Perfusion durchgeführt, müssen die zur Perfusion verwendeten Lösungen wie Kochsalz,
PBS oder Paraformaldehyd in geeigneten Behältern aufgefangen und ebenfalls im Heißlabor
gelagert werden, bis die Radioaktivität die Freigrenze für das jeweilige Nuklid erreicht
hat.
Der Arbeitsplatz wird abschließend mittels Oberflächenkontaminationsmonitor auf radioaktive
Kontaminationen überprüft ([Abb. 3 ]b). Bei Kontaminationen wird die Oberfläche gereinigt und erneut gemessen. Eine Fläche
gilt als nicht kontaminiert, wenn die Freigabewerte nach Tabelle 1 Anlage 4 StrlSchV
unterschritten werden [14 ]. Falls eine Dekontamination nicht möglich ist, wird der entsprechende Bereich abgegrenzt
und mit einer Information über das Nuklid und den Zeitpunkt der Wiederfreigabe versehen.
Eine temporäre Sperrung des gesamten Raumes ist möglich aber bei den in der präklinischen
Bildgebung verwendeten, Nukliden und Aktivitäten in der Regel nicht notwendig. Die
SSB müssen jedoch über den Vorfall informiert und eine unbewusste Verbreitung der
Kontamination wirkungsvoll durch Eingrenzung und Kennzeichnung unterbunden werden.
Zur Abschätzung einer ausreichenden Abklingzeit wird in der Praxis die 10-fache HWZ
des eingesetzten radioaktiven Nuklids verwendet. Vor der Freigabe muss die kontaminierte
Fläche erneut messtechnisch überprüft werden und kann erst dann freigegeben werden
([Abb. 3 ]d).
Abfallbeseitigung
Die radioaktiven Abfälle der Einrichtung werden isotopenspezifisch in verschiedenen
abgeschirmten Behältnissen ([Abb. 3 ]a) bis zum Erreichen der nuklidspezifischen Freigrenze gemäß Tabelle 1 Anlage 4 der
StrlSchV [14 ] gelagert und nach aktiver Freimessung im Hausmüll der Einrichtung entsorgt. Die
Abfallmenge wird für die jährliche Meldung bei der zuständigen Behörde dokumentiert.
Verlassen der Strahlenschutzbereiche
Verlassen der Strahlenschutzbereiche
Verlässt das Personal den Strahlenschutzbereich, ist eine Freimessung an einem Hand-Fuß-
Kleiderkontaminationsmonitor notwendig, um einer Kontamination mit radioaktiven Stoffen
außerhalb des Kontroll- bzw. Überwachungsbereiches vorzubeugen. Besonders die spätere,
unbewusste Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper über Haut oder Hand-Mund-Ingestions-
bzw. Inhalationspfade soll an dieser Stelle unterbunden werden.
Personendosimetrische Beispieldaten
Personendosimetrische Beispieldaten
Für MTR und ärztliches Personal in PET/CT-Arbeitsbereichen der Nuklearmedizin gibt
es in der Literatur dokumentierte Werte für die Strahlenbelastung pro Mitarbeitendem
[4 ]
[8 ]
[9 ]
[22 ], z.B. in Form von aufgenommener Dosis normalisiert auf die injizierten Aktivitäten
[23 ]. Für Arbeiten im Bereich der tierexperimentellen Forschung stehen diese Werte bislang
nicht zur Verfügung. Deshalb haben wir eine retrospektive Betrachtung der amtlichen
Personendosimeterauswertung unserer Core Facility für multimodale Kleintierbildgebung
(CF) durchgeführt. Die CF verfügt über ein 7 Tesla BioSpec MRT (Bruker Biospin Gmbh,
Ettlingen, Deutschland), ein Skyscan 1076 µCT (Bruker) und ein Inveon Multimodality
PET/CT-Scanner (Siemens Healthineers AG, Zürich, Schweiz, [Abb. 2 ]). Bei den CT-Geräten handelt es sich um Vollschutzgeräte, weswegen die Strahlenbelastung
während des Betriebes zu vernachlässigen ist.
Für die Analyse wurde ein Zeitraum von 4 Jahren (2019–2023) und wurden insgesamt 7
Mitarbeitende (MTR und wissenschaftliche Mitarbeitende) herangezogen. Im Betrachtungszeitraum
waren maximal 5 Mitarbeitende gleichzeitig anwesend und haben zwischen 4 und 48 Monaten
in der CF gearbeitet . In dieser Zeit wurden insgesamt 1295 Injektionen mit 68 Ga- und 18 F-Radiotracern an Mäusen und Ratten durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 20,3 GBq
Aktivität mit je 15 ± 5 MBq pro Injektion injiziert. Die durch die amtlich ausgegebenen
Körper- und Fingerdosimeter (Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung,
[Abb. 4 ]) gemessenen, monatlichen Dosiswerte wurden mit der im jeweiligen Monat durch den
Mitarbeitenden injizierten Aktivität normiert und sind in [Tab. 2 ] dargestellt. Zum Vergleich wurden aktuelle Literaturwerte herangezogen und den Werten
aus der CF in [Tab. 2 ] gegenübergestellt. Dazu wurde PubMed nach den Schlüsselwörtern „occupational“, „dose“,
„PET“ und „occupational exposure“, „PET“, „PET/CT“ durchsucht (Recherchezeitraum:
04.03.-15.03.2024). Die Einschlusskriterien für die Analyse waren wissenschaftliche
Arbeiten in englischer und deutscher Sprache, die sich mit dem Strahlenschutz und
der Personendosimetrie in der Kleintierbildgebung bzw. in klinischen Einrichtungen
befassten.
Abb. 4 Personendosimeter – links: optisch stimulierte Lumineszenz-Dosimeter (OSL-Dosimeter)
für die Erfassung der Tiefen-Personendosis Hp(10); Mitte: Thermolumineszenzdetektor
(TLD) – Ringdosimeter für die Messung der Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) zur Abschätzung
einer lokalen Hautdosis bzw. Organdosis der Hände; rechts: TLD zur Messung der Augenlinsendosis
Hp(3).
Tab. 2 Literaturübersicht zu publizierten Dosiswerten aus dem klinischen PET/CT-Betrieb normiert
auf die injizierte Aktivität in µSv/GBq mit Angabe von Dosiswerten aus unserer Kleintierbildgebung.
Angabe von Originalwerten aus der jeweiligen Literaturstelle mit zusätzlicher Umrechnung
in µSv/GBq für die bessere Vergleichbarkeit. Umgerechnete Werte sind gekennzeichnet
durch *.
Studie
Mitarbeitende
Hp (10)/A
Hp (0,07)/A
CF Kleintierbildgebung
MTR, Wissenschaftler (mit mindestens 1 Injektion)
194,70 ± 274,80 µSv/GBq
(min-max: 0–1230 µSv/GBq)
13440 ± 15640 µSv/GBq
(min-max: 0–74020 µSv/GBq)
Adliene et al. [24 ]
MTR (IRIDE Injektionssystem)
4,85 ± 0,18 nSv/MBq
*(4,85 ± 0,18 µSv/GBq)
/
MTR (ALTHEA Injektionssystem)
6,17 ± 0,23 nSv/MBq
*(6,17 ± 0,23 µSv/GBq)
/
Costa et al. [25 ]
MTR
Min-max: 11,5 nSv/MBq–23,8 nSv/MBq
*(min-max: 11,5 µSv/GBq–23,8 µSv/GBq)
/
Eakins et al. [26 ]
MTR
/
581 ± 779 µSv/GBq
Medizinphysiker
/
163 ± 67 µSv/GBq
Farkas et al. [27 ]
MTR
/
0,0011665 μSv/MBq/technologist/d
*(1,12 µSv/GBq/technologist/d)
Kollaard et al. [28 ]
Personal Nuklearmedizin
/
Min-max: 100–4430 µSv/GBq
(Median 830 µSv/GBq)
McCann et al. [29 ]
MTR, Radiochemiker
/
0,25 mSv/GBq (min-max: 0,01–3,34 mSv/GBq)
*250 µSv/GBq
(min-max 10–3340 µSv/GBq)
Mosima et al. [30 ]
MTR (Radiographers)
Min-max: 0,25–1,43 µSv/mCi
*(min-max: 6,76–38,65 µSv/GBq)
Min-max: 2,44–38,3 µSv/mCi
*(min-max: 65,95–1035,1 µSv/GBq)
Radiochemiker
(Radiopharmacists)
Min-max: 0–0,32 µSv/mCi
*(min-max: 0–8,65 µSv/GBq)
Pavičar et al. [31 ]
MTR, Pflegepersonal (Technologists, nurses)
Min-max: 15,61–18,55 µSv/GBq
Min-max:16,99–25,44 µSv/GBq
Riveira-Martin et al. [32 ]
Pflegepersonal (Nurse)
6,5 ± 2,3 µSv/GBq
318 ± 136 µSv/GBq
(min-max: 228–474 µSv/GBq)
Soret et al. 2020 [33 ]
MTR (PET/MRT)
10,3 ± 4 nSv/MBq
*(10,3 ± 4 µSv/GBq)
/
Soret at al. 2022 [34 ]
MTR (PET/CT)
4,7 ± 1,2 nSv/MBq
*(4,7 ± 1,2 µSv/GBq)
/
MTR (PET/MR)
10,3 ± 3,5 nSv/MBq
*(10,3 ± 3,5 µSv/GBq)
/
Yin et al. [35 ]
MTR (Injecting nurse)
/
0,84 ± 0,47 mSv/Ci
(min-max: 0,53–1,39 mSv/Ci)
*(22,7 ± 12,70 µSv/GBq, min-max: 14,3–37,57 µSv/GBq)
MTR (Dispensing technician)
/
0,75 ± 0,72 mSv/Ci
(min-max: 0,19–1,94 mSv/Ci)
*(20,27 ± 19,46 µSv/GBq, min-max: 5,14–52,43 µSv/GBq)
Aus [Tab. 2 ] geht hervor, dass im Vergleich zur Arbeit in der humanen PET/CT-Bildgebung in der
Kleintierbildgebung eine erhöhte, normierte Dosis je Aktivität erreicht wird. Dabei
ist zu beachten, dass sich die Werte in den genannten Studien stark unterscheiden.
Beispielsweise zeigten Yin et al. eine geringe Fingerdosis je Aktivität von 14,3–37,57
µSv/GBq für MTR, während Eakins et al. eine normierte durchschnittliche Fingerdosis
von 581 ± 779 µSv/GBq für MTR ermittelten [26 ]
[35 ]. Diese Unterschiede sind wahrscheinlich dadurch bedingt, dass die Aufgabenfelder,
wie das Abfüllen der Aktivität, die Injektion und die Patientenpositionierung im Scanner
im klinischen Alltag auf verschiedene Personengruppen verteilt werden, und so Dosisangaben
schwer zu vergleichen sind. In der Kleintierbildgebung werden zum großen Teil alle
Arbeitsschritte von einer Person durchgeführt. Außerdem ist der Automatisierungsgrad,
z.B. Injektionssysteme [24 ], in der klinischen Anwendung erhöht und durch die höheren Volumina ist der Einsatz
von Spritzenabschirmungen gegenüber der Kleintierbildgebung vereinfacht. Durch die
insgesamt geringe injizierte Aktivität je Tier ergeben sich jedoch trotz der sehr
hohen auf die Aktivität normierten Dosis errechnete Gesamtdosen unterhalb der Grenzwerte.
Bei maximaler Auslastung der CF ergäbe sich eine maximale Fingerjahresdosis von 323 mSv
für einen Mitarbeitenden, wenn man die aufgenomme Dosis pro GBq Umgangsaktivität mit
der gesamten injizierten Aktivität multipliziert. (Annahmen: 24 GBq gesamte Injektionsaktivität
pro Jahr bei 200 Arbeitstagen, 8 Tiere pro Tag und 15 MBq injizierte Aktivität/Tier;
13440 µSv/GBq). Analog betrüge die maximal erreichbare Personenjahresdosis 4,7 mSv
(24 GBq Gesamtinjektionsaktivität mal 195 µSv/GBq). Die errechneten Dosiswerte sind
viel höher als die tatsächlich mittels amtlicher Dosimeter gemessenen Personendosen,
da in der Realität die maximale Auslastung der CF nicht erreicht und Personal durch
die verschiedenen Arbeitsplätze der CF rotiert wird.
[Abb. 5 ] stellt die tatsächlich gemessenen monatlichen Dosiswerte aus der CF und der Klinik
für Nuklearmedizin dar. Dabei zeigt sich ein signifikanter Unterschied zwischen den
monatlichen Körperdosiswerten von Mitarbeitenden in der Kleintierbildgebung mit mind.
einer Injektion im Vergleich zu den monatlichen Körperdosiswerten der MTR im klinischen
Arbeitsbereich (MW: 0,07 mSv vs. 0,17 mSv, p < 0,00001) und kein signifikanter Unterschied
zwischen den Fingerdosiswerten (4,06 mSv vs. 5,51 mSv, p = 0,43). Die absoluten Werte
der jährlichen Personendosis (0,5 ± 0,5 mSv/a, min-max 0–1,13 mSv/a) und Fingerdosis
(20 ± 25 mSv/a, min-max 0–63 mSv/a) aller CF-Mitarbeitenden liegen unter den Werten
für die humane PET/CT-Bildgebung (Personendosis: 2,1 ± 1,1 mSv/a, min-max 0,6–3,8
mSv/a; Fingerdosis: 62 ± 57 mSv/a, min-max 10–156 mSv/a). Eine statistische Absicherung
dieser Aussage zur jährlichen Personen- und Fingerdosis ist an dieser Stelle jedoch
aufgrund der kleinen Stichprobe und der im Jahresverlauf nicht kontinuierlich in der
Kleintierbildgebung arbeitenden Personen nicht sinnvoll anzugeben. Insgesamt liegen
die untersuchten Dosiswerte für Mitarbeiter der Core Facility weit unter den gesetzlichen
Grenzwerten für beruflich exponierte Personen der Kategorie A (20 mSv/a, bzw. 500 mSv/a).
Die normierten Dosiswerte lassen vermuten, dass die Schulung und das Training im Umgang
mit radioaktiven Stoffen sowohl bei neuen als auch erfahrenen Mitarbeitenden essenziell
sind, um die Exposition gering zu halten.
Abb. 5 Monatliche Dosiswerte der Mitarbeitenden in einer Kleintierbildgebungsforschungseinrichtung
(n = 7, MTR und wissenschaftliche Mitarbeitende) und der Mitarbeitenden der Klinik
für Nuklearmedizin (n = 7, nur MTR) mit PET/CT-Untersuchungen über einen Zeitraum
von 4 Jahren (2020–2023) aufgeteilt nach a) Körperdosis ermittelt mit optisch stimulierte Lumineszenz-Dosimeter und b) Fingerdosis ermittelt mit Ringdosimeter. Dosis Monatswerte von längerfristig abwesenden
Mitarbeitenden (z.B. durch Krankheit oder Elternzeit) wurden nicht berücksichtigt.
Statistik: Kruskal-Wallis-Test mit post-hoc-Analyse durch Dunn’s Test für Mehrfachvergleiche,
statistische Signifikanz für p<0,05, **** für p<0,0001, Whisker symbolisieren den
Maximalwert).
Im tierexperimentellen Bereich ist auch die Analyse der Augenlinsendosis von Interesse,
da aufgrund der kleinen Spritzen und Katheter (ID 0,28 mm) mit den Augen viel dichter
an der Spritze und damit an der Aktivität gearbeitet wird als im Vergleich zur klinischen
Anwendung. Diese Werte werden aktuell kontinuierlich erfasst, lassen aber noch keine
sinnvolle Auswertung zu.
Fazit
Die Ermittlung der Strahlendosis für Mitarbeitende im Bereich der Kleintier-PET/CT-Bildgebung
ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den entsprechenden Einrichtungen durchgeführt.
Bisher fehlen jedoch in der wissenschaftlichen Literatur spezifische Werte für diesen
Bereich. In diesem Beitrag präsentieren wir erstmalig retrospektiv analysierte Personen-
und Fingerdosiswerte von wissenschaftlichem und technischem Personal, das in der tierexperimentellen
Forschung mit offenen radioaktiven Stoffen arbeitet. Obwohl diese Dosiswerte im Vergleich
zu veröffentlichten, auf die Aktivität normierten Werten aus der klinischen PET/CT-Bildgebung
sehr hoch sind, zeigen die absoluten Dosiswerte pro Jahr, dass die Strahlenbelastung
im Vergleich zu MTR einer universitären Klinik für Nuklearmedizin reduziert ist.
Empirische Daten könnten durch die Auswertung amtlicher Personendosimetriedaten, insbesondere
der Augenlinsendosis, aus verschiedenen tierexperimentellen PET/CT-Einrichtungen gewonnen
werden. Eine prospektive Datenerfassung ist dabei der retrospektiven Analyse vorzuziehen,
um gezielt Expositionspfade zu identifizieren. Trotz der kleinen Datenbasis, die statistisch
gesicherte Aussagen erschwert, weisen die hier präsentierten Dosiswerte auf eine sehr
geringe Exposition der Mitarbeiter in der Kleintier-PET/CT hin. Dies ist von Vorteil,
da die Anwendung von PET/CT-Bildgebung in der biomedizinischen Forschung aufgrund
ihrer Nicht-Invasivität, der Möglichkeit zur Reduktion der Anzahl von Versuchstieren
und der Darstellung verschiedenster physiologischer und pathophysiologischer Prozesse
zunehmend an Bedeutung gewinnt.