Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-2577-1272
Bundesgerichtshof zur Haftung bei ärztlichen Behandlungsfehlern: Aspekt der Genugtuung kann bei schwerem Schuldvorwurf für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevant sein
(BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 – VI ZR 409/19)
* In diesem Beitrag wird bei Personen- oder Amtsbezeichnungen ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit stets die männliche Form verwendet; sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechts.
Der Bundesgerichtshof hat in einem beachtenswerten Urteil aus dem Jahre 2022 entschieden, dass auch in Arzthaftungssachen bei der Bemessung eines Schmerzensgeldanspruches der Aspekt der Genugtuung Berücksichtigung finden kann. Und zwar nicht nur dann, wenn – wie bisher in der juristischen Literatur und Rechtsprechung vertreten – der ärztliche Behandlungsfehler vorsätzlich herbeigeführt wurde, sondern auch dann, wenn ein besonders schwerer Schuldvorwurf des Arztes festzustellen ist.
Publication History
Article published online:
08 August 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany