Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2008; 5(4): 241-245
DOI: 10.1055/s-0028-1121923
Aktuell diskutiert

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York

Finanzierung - Brustzentren in NRW als Zentren im Sinne des Krankenhausentgeltrechts anerkannt

Landesgesundheitsministerium klärt widersprüchliche Schiedsstellenentscheidungen im Rheinland und in Westfalen-LippeC. Kostrzewa
Further Information

Publication History

Publication Date:
30 December 2008 (online)

 

Auf den 1. Blick erscheint die Sache unübersichtlich und ziemlich zäh: 2 Brustzentren in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr versucht, mit Anträgen an die zuständigen Schiedsstellen die jahrelangen Debatten über die Finanzierung der besonderen Leistungen in Brustzentren zu klären. Das eine Brustzentrum wird abgewiesen, dem anderen werden im Rheinland 489,78 € Zuschlag zur Fallpauschale pro Patientin zugestanden. Die Angelegenheit landet beim Gesundheitsministerium und bleibt dort 1 Jahr lang unter Verschluss. Im März 2008 bringt der Erlass des Ministeriums erneut Bewegung in die Sache, führt zu einem vollziehbaren Bescheid der zuständigen Bezirksregierung und hat zur Folge, dass der rheinländischen Klinik nun 877,35 € Zuschlag pro Fall zugestanden werden sollen. Schriftliche Bescheide liegen noch nicht vor (Stand Mitte Oktober). Sowohl das Krankenhaus als auch die Krankenkassen wollen klagen.

Auf den 2. Blick erkennt man die Brisanz, die in diesem langen Verfahren liegt und - wenn man will und offen dafür ist - lernt man nebenbei eine ganze Menge über Möglichkeiten und Grenzen des deutschen Gesundheitsversorgungssystems.

"Es ist jetzt damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr die ersten Brustzentrumszuschläge in Nordrhein-Westfalen gezahlt werden", kommentierte Rechtsanwalt Dr. Frank Becker den Genehmigungsentscheid der Bezirksregierung Köln. Becker vertritt nicht nur die beiden Krankenhäuser, die die Anträge bei den Schiedsstellen gestellt haben, er spricht auch für die dahinterstehenden Zweckverbände. Nachdem die Schiedsstellen Rheinland und Westfalen zu unterschiedlichen Schiedssprüchen gekommen waren, wurde die Angelegenheit unweigerlich zur Chefsache im Ministerium. Die Tatsache, dass das Landesgesundheitsministerium die Brustzentren in NRW jetzt in einem offiziellen Erlass als Zentren im Sinne des Krankenhausentgeltrechts (KHEntgG) eingeordnet hat, hat viele überrascht und wird weitreichende Folgen haben.

Aus dem Erlass des Ministeriums folgte umgehend der vollziehbare Bescheid der Bezirksregierung Köln, an den sowohl die Bezirksregierung Münster als auch die beiden Schiedsstellen gebunden sind. "Die widersprechenden Schiedsstellenentscheidungen im Rheinland und in Westfalen-Lippe konnten beide nicht genehmigt werden. Die Schiedsstelle im Rheinland gestand Leistungen zu, die nach Bundesrecht von den Krankenkassen nicht bezahlt werden müssen. Die Schiedsstelle Westfalen-Lippe wollte die Brustzentren nicht als Zentren im Sinne des Krankhausentgeltrechts anerkennen", begründet das CDU geführte Ministerium seine Entscheidung.

In einer Stellungnahme vom April diesen Jahres heißt es weiter: "Es ist wichtig, dass Brustzentren Kosten für Leistungen erhalten, die über die normale Behandlung und Versorgung der Patientinnen hinausgehen. Diese werden nämlich nicht über Fallpauschalen finanziert. Solche besonderen Aufgaben sind vor allem die so wichtige Dokumentation von Krebserkrankungen, die Meldungen an das epidemiologische Krebsregister in Münster und die Beteiligung an klinischen Studien. Die behandelnden Ärzte müssen außerdem für die spezielle Versorgung der krebskranken Patientinnen besonders fortgebildet werden. Die dafür entstehenden Kosten sowie zum Beispiel auch die Kosten für Tumorkonferenzen können die betroffenen Krankenhäuser aus ihrem regulären Budget nicht zusätzlich aufbringen."

    >