Dtsch Med Wochenschr 2009; 134(6): 264-265
DOI: 10.1055/s-0028-1123991
Arztrecht in der Praxis | Commentary
Arztrecht
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Durchführung einer Operation durch einen anderen als den beim Aufklärungsgespräch vorgesehenen und vom Patienten gewünschten Arzt

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.08.2008H.-J Rieger
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Publication Date:
29 January 2009 (online)

Problem

Ein Kassenpatient hat bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus bekanntlich keinen Anspruch auf Durchführung der Behandlung durch einen bestimmten Krankenhausarzt. Dies schließt indes nicht aus, dass auch er den Wunsch nach Vornahme der erforderlichen medizinischen Maßnahmen durch einen bestimmten Arzt seines Vertrauens äußern kann und ihm die Erfüllung dieses Wunsches seitens des Krankenhauses zugesagt oder wenigstens nach den gegebenen Möglichkeiten in Aussicht gestellt werden kann. Das vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 25.08.2008 – Az: 5 U 28/08 – befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass ein operativer Eingriff, ohne den Patienten vorher darüber zu informieren, von einem anderen als dem von ihm gewünschten und auch in Aussicht gestellten Arzt durchgeführt wird.

Dr. jur. H.-J. Rieger

Fachanwalt für Medizinrecht

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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