veterinär spiegel 2009; 19(03): 163
DOI: 10.1055/s-0029-1186162
nutztiere
Enke Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Last(s) Words

Wito-Jürgen Last
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Publication Date:
11 September 2009 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung bedarf definierter Regularien. Leider häufen sich aus unqualifizierten Kreisen Aktionen gegen sinnvolle Impfungen. Ungeachtet des Tierschutzes werden möglicherweise aus Unkenntnis und Profilneurose Kampagnen losgetreten, die nicht nur den betroffenen Tieren Leiden, vielmehr auch deren Halter erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen.

Bitte unterstützen Sie mit Ihren Möglichkeiten die Forderung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.

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Die Landestierärztekammer Baden-Württemberg fordert die Fortsetzung der erfolgreichen Blauzungenbekämpfung:

Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit weiter zwingend notwendig

Die in Deutschland im Jahr 2006 erstmalig aufgetretene Blauzungenkrankheit führte zu erheblichen Verlusten in Rinder- und Schafbeständen. Seit Beginn der Impfpflicht im Jahr 2008 ist die Zahl der Neuausbrüche in Baden-Württemberg stark zurückgegangen, im Jahr 2009 gab es noch keinen Neuausbruch! Die zurzeit aus Kostengründen infrage gestellte Impfpflicht muss auch nach 2009 dringend fortgesetzt werden. Eine Freiwilligkeit der Impfung würde das Ziel, den Krankheitserreger zu verdrängen, unmöglich machen.

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) im August 2006 hat sich die Viruserkrankung der Wiederkäuer in Deutschland fast flächendeckend ausgebreitet und große wirtschaftliche Schäden bei zahlreichen Rinder- und Schafhaltungen verursacht. Die durch kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragene Tierseuche hat die Tierseuchenbekämpfung vor eine schwierige Aufgabe gestellt. Bewährte Bekämpfungsmaßnahmen wie Gebiets- und Bestandssperren konnten die schnelle Ausbreitung durch den Vektor Gnitze nicht stoppen. In der gegenwärtigen epidemiologischen Situation ist die flächendeckende Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit die einzige Möglichkeit, Tiere zu schützen und den Erreger evtl. zu verdrängen. Mindestens 80 % der empfänglichen Tiere müssen geimpft sein, damit ein ausreichend Immunisierungsgrad erreicht wird. Die erfolgreichen Impfkampagnen 2008 und 2009 haben gezeigt, dass die flächendeckende Impfung sehr wirksam ist und dass die eingesetzten Impfstoffe ebenso gut verträglich wie andere Impfstoffe sind.

Die Fortsetzung der Impfpflicht ist auch erforderlich, da mit dem Serotyp 1 in Frankreich bereits eine neue Bedrohung vor der Tür steht. Ein Kombinationsimpfstoff gegen beide Serotypen hat inzwischen eine befristete Zulassung erhalten.

Die Tierärzteschaft in Baden-Württemberg fordert daher eine Fortsetzung der Impfpflicht!

Nur durch eine angeordnete, flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit kann verhindert werden, dass

  • erkrankte Tiere erheblich leiden,

  • große wirtschaftliche Verluste für die Landwirtschaft entstehen und

  • der Erreger sich dauerhaft in der Haus- und Wildtierpopulation einnistet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung im öffentlichen Interesse liegt. Freiwillige Bekämpfungsmaßnahmen bei anderen Tierseuchen wie der BHV1 der Rinder und der Aujeszky'schen Krankheit der Schweine haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie dauerhaft nicht erfolgreich waren und später mit erheblicher Verzögerung und erheblich größerem wirtschaftlichem Aufwand doch staatliche Maßnahmen erforderlich waren. Noch besteht die Möglichkeit, die exotische Tierseuche mit einer konsequenten Impfpolitik zu verdrängen. In der Verantwortung gegenüber den Tieren und der Landwirtschaft ist es nicht akzeptabel, aus kurzsichtigen Kostengründen die Impfpflicht aufzuheben und die bereits erzielten Bekämpfungserfolge zunichte zu machen.


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