Jeder Telekommunikationsdienst muss derzeit elektronische Kommunikationsvorgänge seiner
Kunden protokollieren und 6 Monate lang speichern. Zusammen mit anderen Möglichkeiten
des Datenzugriffs kann der Staat damit umfangreich und nachhaltig alle Onlineaktivitäten
seiner Bürger individuell analysieren. In lockerer Folge stellt die Notfall & Hausarztmedizin
– noch legale – Möglichkeiten vor, wie man im Interesse von Privatsphäre oder Patientendatenschutz
die Onlineanonymität wenigstens teilweise (wieder) herstellen kann. Heute geht es
um TOR („the onion router“), ein internationales Netzwerk, das wesentliche Bereiche
der Internetkommunikation anonymisieren kann.
Literatur:
- 1
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007.
Bundesgesetzblatt..
2007;
12
2007
- 2
Bubenzer RH..
BKA-Gesetz zunächst gestoppt – Überwachung geht weiter.
Notfall & Hausarztmedizin.
2008;
34
578-579
Korrespondenz
Rainer H. Bubenzer
Medizin- und Wissenschaftsjournalist Multi MED vision – Berliner Medizinredaktion
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