Zusammenfassung
Das Ende einer Legislaturperiode wartet im allgemeinen mit einem ordentlichen, letzten
Schub an Gesetzen auf. So auch die 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Gleich in zwei Gesetzen hat der Gesetzgeber buchstäblich in letzter Minute, in dem
einen Fall sogar erst im Vermittlungsausschuß, Regelungen über die Einschaltung von
Ethikkommissionen bei der Durchführung klinischer Prüfungen aufgenommen. Gemeint ist
zum einen die 5. Novelle zum Arzneimittelgesetz (AMG) (1) und zum anderen das Gesetz
über Medizinprodukte (MPG) (2). Leider gelten in beiden Gesetzen nun unterschiedliche
Vorschriften für die Einschaltung von Ethikkommissionen bei der Durchführung klinischer
Prüfungen. Ein Geniestreich des Gesetzgebers, wie noch zu zeigen sein wird. Für denjenigen
Arzt, der klinische Prüfungen durchführt, ist es ratsam, sich mit den neuen Vorschriften
bald vertraut zu machen, um zu wissen, was denn nun wann gelten soll und welche neuen
Pflichten einzuhalten sind (3).