Dtsch Med Wochenschr 1986; 111(10): 395-396
DOI: 10.1055/s-0029-1236393
Arztrecht

© 1986 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Vorzeitige Krankenhausentlassung gegen ärztlichen Rat

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
30. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung

Es kommt nicht selten vor, daß ein Krankenhauspatient auf seiner Entlassung aus der stationären Behandlung besteht, obwohl ihm der Arzt unmißverständlich zu erkennen gibt, daß ein Abbruch der Behandlung zu diesem Zeitpunkt medizinisch nicht vertretbar ist. In solchen Fällen bleibt dem Arzt, um sich und den Krankenhausträger vor späteren Schadensersatzansprüchen zu schützen, nichts anderes übrig, als den Patienten nach eingehender Belehrung über die hieraus entstehenden Gefahren eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, daß seine Entlassung gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat und auf eigenes Risiko erfolgt. Dabei steht der Arzt oft vor der Frage, ob er dem Patienten – auf dessen ausdrücklichen Wunsch oder auch von sich aus – Ratschläge für sein weiteres Verhalten und die ambulante Weiterbehandlung geben und ihm vielleicht auch Medikamente oder ein Rezept mitgeben soll oder ob er hierzu sogar verpflichtet ist.

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