Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(8/09): 410-411
DOI: 10.1055/s-0029-1241065
Praxismanagement

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Dürfen verspätete Bewerbungen im Nachbesetzungsverfahren berücksichtigt werden? – Gefahr von Drittwidersprüchen

Isabel Häser
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. September 2009 (online)

Preview

Ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 12.08.2008, AZ: L 12 KA 443/07, rechtskräftig) wird voraussichtlich erheblichen Einfluss auf zukünftige Nachbesetzungsverfahren und Vertragsgestaltungen bei Praxisverkäufen haben. Zu entscheiden war, inwiefern ein verspätet eingereichter Antrag vom Zulassungsausschuss noch berücksichtigt werden darf. Das Urteil macht darüber hinaus deutlich, welche Fallstricke in der Vertragsgestaltung mit einem potenziellen Käufer vermieden werden sollten.

Korrespondenz

Dr. iur. Isabel Häser

Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner

Widenmayerstraße 29

80538 München

eMail: i.haeser@eep-law.de