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DOI: 10.1055/s-0029-1241065
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Dürfen verspätete Bewerbungen im Nachbesetzungsverfahren berücksichtigt werden? – Gefahr von Drittwidersprüchen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. September 2009 (online)

Ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 12.08.2008, AZ: L 12 KA 443/07, rechtskräftig) wird voraussichtlich erheblichen Einfluss auf zukünftige Nachbesetzungsverfahren und Vertragsgestaltungen bei Praxisverkäufen haben. Zu entscheiden war, inwiefern ein verspätet eingereichter Antrag vom Zulassungsausschuss noch berücksichtigt werden darf. Das Urteil macht darüber hinaus deutlich, welche Fallstricke in der Vertragsgestaltung mit einem potenziellen Käufer vermieden werden sollten.
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner
Widenmayerstraße 29
80538 München
eMail: i.haeser@eep-law.de