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DOI: 10.1055/s-0029-1242685
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Wohin steuert die Qualitätssicherung in Deutschland?
Quality assurance in Germany – where are we heading to?
Schlüsselwörter
Qualität - Qualitätssicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zur Qualitätssicherung
Im Jahr 2009 begann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben zur Etablierung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Die Erarbeitung der „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung” ist ein erster, wichtiger Schritt zur Überwindung der bisher sektorspezifisch organisierten Qualitätssicherung. Daneben kann nun nach dem Ende des Ausschreibungsprozesses das AQUA-Institut, als die nationale Qualitätssicherungsinstitution, seine Arbeit aufnehmen. Somit sind die grundlegenden Voraussetzungen gegeben, damit der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.
Die Umgestaltung der gegenwärtigen Qualitätswelt und die Hebung des derzeitigen Qualitätsniveaus ist ein komplexer und von vielen weiteren Bedingungen abhängiger Vorgang. Um diesen Prozess letztendlich erfolgreich bewältigen zu können, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört an vorderer Stelle, dass die Sicherung von Qualität im Gesundheitswesen nicht als Pflichtübung angesehen, sondern von den beteiligten Akteuren als Teil ihrer professionellen Einstellung begriffen wird.
Weil die Qualitätsentwicklung keinen einfach strukturierten Prozess darstellt, kann sie folgerichtig nur mit einem ausdifferenzierten Ansatz gefasst und weiter entwickelt werden. In diesem Sinne wird es nötig sein, viele verschiedene Ansätze auszuprobieren, um das gesteckte Ziel zu erreichen.
Zusätzlich sind vor allem strukturelle wie auch methodische Fortschritte unabdingbar. Unter strukturellen Neuerungen lassen sich beispielsweise ein umfängliches Wissen über die Wirksamkeit bisher erfolgter Qualitätssicherungsmaßnahmen, die Einbindung bereits vorhandener Strukturen, aber auch die Erkenntnis der Beteiligten, dass eine aktive Mitarbeit am Prozess gegenüber einer passiven Haltung viele Vorteile bietet, subsummieren.
In methodischer Hinsicht gilt es, aussagekräftige und gleichzeitig leicht zu erhebende Datensätze zu finden, die Evidenz- und Patientenorientierung bei der Indikatorenauswahl in den Mittelpunkt zu rücken oder auch neuere Ansätze, wie die qualitätsorientierte Vergütung, kritisch auf ihre Eignung zu hinterfragen.
Bezogen auf den G-BA hängt die erfolgreiche Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben auch davon ab, inwieweit es den ihn tragenden Akteuren gelingt, gemeinsame Vorstellungen über die zukünftige Ausgestaltung der Qualitätssicherung zu entwickeln.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ersten wichtigen Schritte zur Etablierung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung durch den G-BA eingeleitet wurden und somit ein kleiner Teil des langen Weges zurückgelegt werden konnte. Klar ist, dass es den Königsweg nicht gibt, um gewünschte Qualitätsverbesserungen im Gesundheitswesen zu erreichen. Es müssen stattdessen viele verschiedene, auch völlig neue Wege sondiert und beschritten werden. Bei der Lösung dieser anspruchsvollen Aufgabe sind zugleich eine ganze Reihe von methodischen und von Akzeptanzproblemen zu lösen.
Autorenerklärung: Der Autor erklärt, dass keine relevanten finanziellen Verbindungen in Bezug auf dieses Manuskript bestehen.
#Literatur
- 1 Pietsch B, Perleth M, Schwartz F W. „Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Krankenhaus”. In: Hentze, J., Huch, B., Kehres, E. (Hrsg.): Krankenhaus-Controlling, Kohlhammer 2009 (in Druck)
- 2 Selbmann H -K. „Qualitätsdarlegung mit verlässlichen Indikatoren und ohne zusätzlichen Aufwand – ein Traum?”. In: Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement 2008, Georg Thieme Verlag AG Stuttgart
- 3 Simones. et al .„Gibt es Belege für den Impact qualitätssichernder/-fördernder Verfahren in anderen Ländern?”. In: Gesundheitswesen 2004, Georg Thieme Verlag KG Stuttgart
-
4 Bundestagsdrucksache
15/5670. Sachverständigenrat zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen. „Koordination und
Qualität im Gesundheitswesen". Gutachten 2005
des Sachverständigenrats zur Begutachtungder Entwicklung im
Gesundheitswesen. Berlin: Sachverständigenrat zur Begutachtungder
Entwicklung im Gesundheitswesen
Dr. rer soc. Josef Siebig
Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Phone: 02241/9388-508
Literatur
- 1 Pietsch B, Perleth M, Schwartz F W. „Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Krankenhaus”. In: Hentze, J., Huch, B., Kehres, E. (Hrsg.): Krankenhaus-Controlling, Kohlhammer 2009 (in Druck)
- 2 Selbmann H -K. „Qualitätsdarlegung mit verlässlichen Indikatoren und ohne zusätzlichen Aufwand – ein Traum?”. In: Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement 2008, Georg Thieme Verlag AG Stuttgart
- 3 Simones. et al .„Gibt es Belege für den Impact qualitätssichernder/-fördernder Verfahren in anderen Ländern?”. In: Gesundheitswesen 2004, Georg Thieme Verlag KG Stuttgart
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4 Bundestagsdrucksache
15/5670. Sachverständigenrat zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen. „Koordination und
Qualität im Gesundheitswesen". Gutachten 2005
des Sachverständigenrats zur Begutachtungder Entwicklung im
Gesundheitswesen. Berlin: Sachverständigenrat zur Begutachtungder
Entwicklung im Gesundheitswesen
Dr. rer soc. Josef Siebig
Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses
Auf dem Seidenberg 3a
53721 Siegburg
Phone: 02241/9388-508