Zum Jahresbeginn sind wichtige Änderungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von
Vorsorgeaufwendungen in Kraft getreten. Neu ist etwa, dass die Beiträge für eine Basisabsicherung
bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit nun absetzbar sind. Außerdem wurden die Höchstbeträge
für sonstige Vorsorgeaufwendungen angehoben. Anhand praxisnaher Beispiele werden die
Auswirkungen der Neuregelung für den Tierarzt vorgestellt.