Krankenhaushygiene up2date 2011; 6(1): 53-67
DOI: 10.1055/s-0030-1256221
Ökonomie und Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Infektionsprävention

Teil 1: Rechtsgrundlagen, Meldewesen, hygienische ÜberwachungPeter  Weidenfeller, Doris  Reick, Iris  Zöllner
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Publication Date:
02 March 2011 (online)

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Kernaussagen

Der ÖGD erfüllt bei der Aufsicht über das Gesundheitswesen nicht nur formale gesetzliche Aufgaben, sondern hat durch seine qualifizierte beratende Tätigkeit in der Infektionsprävention, der Beteiligung an Fortbildungen der verschiedenen Betriebe und Berufsgruppen und durch regelmäßige Begehungen von klinischen Einrichtungen in Kooperation mit den für die Überwachung der Medizinprodukte-Aufbereitung zuständigen Behörden entscheidenden Anteil bei der hygienischen Qualitätssicherung.

Die primäre Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern in den Kommunen. Landesoberbehörden geben fachliche Unterstützung, sind aber nicht weisungsbefugt. Als Empfänger der Meldungen von Infektionskrankheiten leisten die Ämter einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Infektionsketten und beteiligen sich am Ausbruchsmanagement bei nosokomialen Infektionen. Die Qualifikation als fachliche Leitstelle für Hygiene und Infektionsschutz im Gesundheitswesen begünstigt die koordinierende Funktion in Netzwerken zur Gesundheitsförderung und Infektionsprävention, z. B. bei der Bekämpfung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger.

Literatur

Dr. Peter Weidenfeller

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart

Phone: 0711/90439313

Email: peter.weidenfeller@rps.bwl.de